Schon ein komplizierter Armbruch kann zu einer Berufsunfähigkeit führen. © picture alliance / dpa Themendienst | Andrea Warnecke
  • Von Achim Nixdorf
  • 30.07.2021 um 17:02
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Gut 45 Prozent aller Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erfüllen oder übertreffen aktuell den Marktstandard. Das zeigt eine Untersuchung von Infinma, dem Institut für Finanz-Markt-Analyse. Alle Ergebnisse und Details finden Sie hier.

Welche BU-Versicherungen erfüllen oder übertreffen den Marktstandard? Um das herauszufinden, hat das Kölner Institut für Finanz-Markt-Analyse (Infinma) 458 Tarife auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis: 206 Tarife – und damit gut 45 Prozent – hielten der Prüfung stand und erhielten eine Zertifizierung, 252 fielen durch.

>>> Und hier geht es zu den zertifizierten Tarifen

So gingen die Analysten vor

Der Infinma-Analyse liegt ein Katalog von insgesamt 18 Kriterien zugrunde. Der Marktstandard definiert sich dann bei jedem einzelnen getesteten Kriterium durch die Regelung, die von der Mehrheit der Versicherer verwendet wird. Regelungen, die aus Kundensicht ungünstiger sind als der Marktstandard werden mit einem „-“ gekennzeichnet, Regelungen, die aus Kundensicht günstiger als der Marktstandard sind, werden dementsprechend mit einem „+“ gekennzeichnet.

Diese Kriterien beziehen sich ausschließlich auf die Bedingungswerke, nicht aber auf technische Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Höhe einer beitragsfrei versicherbaren Rente. Auch sind sie nicht als Ranking zu verstehen, weil sich die einzelnen Bedingungsbestandteile aus Sicht der Analysten nicht gegeneinander „aufrechnen“ lassen.

Und so lauten die 18 Kriterien der aktuellen Untersuchung:
  • Prognose
  • Rückwirkende Leistung
  • Abstrakte Verweisung
  • Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern
  • Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben
  • Kostenbegrenzung bei Umorganisation
  • Berufswechselprüfung
  • Leistungsbeginn
  • Meldefristen
  • Erhöhungsoption ohne Anlass
  • Beitragsstundung
  • Befristete Anerkenntnisse
  • Meldepflicht Minderung BU
  • Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit
  • Nachprüfung
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Ausscheiden aus dem Beruf
  • Option auf selbständige Anschluss-Pflegerente
„Standards gibt der Markt vor“

„Aufgrund der hohen Marktdynamik hatten wir im letzten Jahr auf eine Bewertung des Kriteriums Umorganisation bei Selbständigen verzichtet. Um die zahlreichen positiven Veränderungen angemessen berücksichtigen zu können, haben wir das Kriterium nun aufgeteilt: zum einen die Umorganisation bei Inhabern von Kleinbetrieben und zum anderen die Umorganisation bei Selbständigen mit akademischem Hintergrund“, sagt Jörg Schulz, Geschäftsführer bei Infinma.

„Veränderungen im Kreis der zertifizierten Gesellschaften zeigen deutlich, dass unser Verfahren funktioniert und auf Marktveränderungen zeitnah reagiert. Anders als bei anderen Analysen haben wir selber keinen Einfluss auf die Ergebnisse, da die Standards vom Markt vorgegeben werden“

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht Infinma regelmäßig die Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung können Sie ab dem 2. August auf der Internet-Seite von Infinma einsehen.

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Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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