Steffen Liebig ist Business Development Manager Strategic Accounts bei Standard Life. © Standard Life
  • Von Redaktion
  • 01.09.2021 um 13:34
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Steffen Liebig, BU-Experte bei Standard Life, über ein sehr unterschätztes Thema in der Beratung zur Arbeitskraftabsicherung. Die Sparrate für den Aufbau der Altersvorsorge sollte im Rahmen der BU-Versicherung abgesichert sein.

Pfefferminzia: Welche Möglichkeiten haben Kunden im BU-Fall ihre Altersvorsorge grundsätzlich zu schützen?

Steffen Liebig: Die meisten der angebotenen Vorsorgeverträge der Versicherungswirtschaft bietet die Option der Beitragsbefreiung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Wenn der Kunde also berufsunfähig wird, übernimmt der Versicherer die Altersvorsorge-Beiträge. Vermittler übersehen das Problem leider noch allzu oft. Für die betroffenen Kunden reicht in vielen Fällen die BU-Rente zwar, um seinen Lebensstandard zu halten, aber für den zusätzlichen Aufbau der Altersvorsorge reichen die Renten in den wenigsten Fällen. Die Berufsunfähigkeit führt leider in sehr vielen Fällen dazu, dass die Altersvorsorgeverträge oft nicht mehr bedient werden können  – und die Kundinnen und Kunden später zum Ruhestand hin – nach Auslaufen der BU-Rente – in die Altersarmut entlassen werden. Vermittler müssten sich der Tragweite dieses Problems noch besser bewusst sein.

Wo legt hier der Branchenstandard?

Der Standard ist gut. Meines Wissens bieten fast alle Anbieter dieses Feature. Allerdings muss  die Beitragsbefreiung  bewusst miteingeschlossen werden. Nach unserer Erfahrung wollen viele Berater die Beitragsbefreiung nicht zusätzlich miteinschließen, weil sie dann oft mit zusätzlichen Gesundheitsfragen für ihren Kunden rechnen müssen. Übergewichtige etwa müssen oft mit Zuschlägen rechnen. Das sind natürlich Aspekte, die man in der Beratung nicht haben möchte.

Wie lösen Sie dieses Problem?

Wir verzichten seit Jahren auf eine vollständige Gesundheitsprüfung und haben eine faire transparente Lösung mit einer kurzen einfachen Erklärung zur Gesundheit. Wir unterscheiden nicht zwischen Alters- und Berufsgruppen. Jeder, der einen Altersvorsorge-Vertrag abschließen will, kann auch das Angebot der Beitragsbefreiung nutzen. Zudem haben wir eine Passiv-Dynamik mit bis zu 10 Prozent im BU-Fall für die Altersvorsorge-Beiträge eingebaut, damit auch die wegfallenden Lohnsteigerungen ausgeglichen werden können.

Dadurch entstehen doch Zusatzkosten?

Die Zusatzkosten sind im Vergleich zu dem Gewinn an Sicherheit nicht der Rede wert. Wir als angelsächsisches Haus rechnen zudem die Risikokosten immer bedarfsgerecht ab. Der Kunde hat einen über die Laufzeit garantierten Risikokostensatz, aber der wird nicht wie vielerorts in der Branche im Durchschnitt über die gesamte Laufzeit monatlich entnommen. Als junger Mensch ist die Wahrscheinlichkeit für eine Berufsunfähigkeit geringer als älterer Mensch. Wir ziehen daher den Risikobeitrag altersgerecht vom Gesamtbeitrag ab.

Können Sie uns hier ein Praxisbeispiel nennen?

Eine 31-jährige Kundin arbeitet als technische Sachbearbeiterin im Maschinenbau und spart 100 Euro monatlich bis zu einem Endalter von 67 Jahren. Der Sparbaustein ist über die Beitragsbefreiung mit einer passiven Dynamik von 10 Prozent abgesichert. Im ersten Monat liegen die Risikokosten für die Beitragsbefreiung im BU-Fall bei rund 9 Euro. Sie steigen in den nächsten Jahren an, erreichen nach etwa 25 Jahren ein Maximum von rund 18 Euro, um gegen Ende wieder zu fallen. Die Kundin zahlt immer nur so viel Risikokosten, wie gerade notwendig. Der Rest wird in den Sparvertrag investiert. Dadurch wird zu Beginn der Vertragslaufzeit deutlich mehr in den Vertrag investiert als bei einer klassischen konstanten Risikokostenentnahme. Zudem sind die Risikokosten garantiert. Die Kundin hat Planungssicherheit und einen Zinseszinseffekt. Wird sie im zehnten Vertragsjahr berufsunfähig, hätte sie bei einer konstanten Wertentwicklung von 6 Prozent mit 67 Jahren eine illustrierte Ablaufleistung von 226.087 Euro. Bei einer klassischen Risikokostenentnahme wären es nur 85.136 Euro. Die passive Dynamik kompensiert in der Praxis den durch die Krankheit ausgebliebenen Vermögensaufbau.

Wie viel Prozent der Neuverträge weisen eine Beitragsbefreiung auf?

In der BU ist die Beitragsbefreiung bei uns standardmäßig enthalten. Hat der Kunde nur einen Altersvorsorge-Vertrag, dann schließt er derzeit in etwa einem Drittel der Fälle die Beitragsbefreiung separat ab. Der Trend ist zunehmend. Aus meiner Sicht spricht zudem nichts dagegen, die Arbeitskraftabsicherung gleich mit der Altersvorsorge zu koppeln.

Was raten Sie Maklern generell, wie sie diese Frage beim Kunden behandeln sollten?

Denken Sie immer daran, dem Kunden die Empfehlung zu geben, die Altersvorsorge auch mit abzusichern. Je jünger der Kunde, desto wichtiger ist die Beitragsbefreiung, denn es geht um erhebliche Summen. Ein Akademiker etwa verdient weit über 1,3 Millionen Euro im Laufe seines Berufslebens. Den Kunden ist nicht bewusst, wie viel Geld sie verlieren, wenn sie nicht mehr arbeiten können. Und die BU-Rente reicht eben oft nur für die Sicherung des Lebensunterhalts bis zum Rentenalter und nicht darüber hinaus.

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