Das Gebäude des Bundessozialgerichts in Kassel. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 12.04.2019 um 10:12
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:40 Min

Sparer, die seit 2018 über ihren Arbeitgeber in eine Riester-Rente sparen, müssen auf die Leistungen aus diesen Verträgen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Betriebsrentner, die über eine Direktversicherung vorgesorgt haben, aber schon. Ist das rechtens? Damit musste sich das Bundessozialgericht nun befassen.

Was war geschehen? 

Eine Frau sparte in Form einer Direktversicherung fast 60.000 Euro Betriebsrente an. Die Auszahlung des Betrags verteilte sich auf 120 Monate, was in etwa einer monatlichen Rente von 480 Euro entsprach. Darauf musst die 65-Jährige rund 85 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Dagegen wehrte sich die Betriebsrentnerin. Unter anderem sei es nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, dass Direktversicherungs-Sparer diese Beiträge zahlen müssten, Sparer, die seit 2018 über einen betrieblichen Riester-Vertrag vorsorgten, aber nicht.

Das Urteil

Das Bundessozialgericht folgte der Auffassung der Frau nicht (Aktenzeichen B 12 KR 19/18 R), berichtet der Sozialverband VDK. Der Gesetzgeber dürfe betriebliche Riester-Renten in dieser Form begünstigen. Denn: Er wolle damit erreichen, dass kleine und mittelgroße Unternehmen ihren Arbeitnehmern verstärkt eine Betriebsrente anbieten. Das sei ein valider sachlicher Grund, um diese Verträge beitragsfrei zu stellen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort