Norman Wirth ist geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung in Berlin. © AfW
  • Von Redaktion
  • 25.05.2023 um 15:10
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Die finalen Pläne der EU-Kommission zur Retail Investment Strategy – zu deutsch: Kleinanlegerstrategie – liegen nun auf dem Tisch. Was ist davon zu halten? Und welche Risiken für Versicherungsmakler schlummern in den Richtlinienvorschlägen? Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, findet in seinem Gastkommentar deutliche Worte.

Die EU-Kommission hat von ihrer ursprünglichen Idee eines vollständigen Provisionsverbots bei der Vermittlung von Finanzanlageprodukten vorerst Abstand genommen. Das ist grundsätzlich gut.

Aber: Der Vorschlag sieht weiterhin das vor, was bereits in einem zuvor geleakten und durch den AfW auch entsprechend schon deutlich kommentierten Entwurf enthalten war – es findet sich neben dem geplanten Verbot für „execution only“-Geschäfte weiter das Vorhaben, die IDD in einem wesentlichen Punkt zu ändern und jetzt in Artikel 30 IDD einen neuen Punkt 5b. einzufügen (Pfefferminzia berichtete).

Geplant ist nach dem Entwurf, dass unabhängig agierende Vermittler – in Deutschland qua Gesetz also Versicherungsmaklerinnen und -makler – keine Provisionen mehr für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (insurance-based investment products) erhalten sollen.

Das mögen einige vielleicht nach dem Motto akzeptieren: Es hätte ja noch viel schlimmer kommen können oder vielleicht ist es ja gar nicht so gemeint (mehr dazu lesen Sie hier, Anm. d. Red.). Wir nicht! Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein soll. Makler würden im Wettbewerb gegenüber gebundenen Vertretern massiv benachteiligt und diskriminiert. Wir werden auf eine ersatzlose Streichung dieser europarechtswidrigen Regelung hinwirken. 

Eine vertiefte Analyse durch den AfW wird noch folgen

Eine vertiefte Analyse zu weiteren Einzelaspekten des Vorschlages der Kommission wird durch den AfW noch erfolgen. In vielen Punkten ist überbordende Bürokratie angelegt, die es selbstverständlich zu vermeiden gilt. Der AfW wird sich auf deutscher und europäischer Ebene weiterhin hörbar und aktiv dafür einsetzen, dass Versicherungsmaklerinnen und -makler auch in Zukunft unabhängig, unter fairen Wettbewerbsbedingungen und mit angemessener Vergütung Verbraucherinnen und Verbraucher beraten können.

Es ist davon auszugehen, dass der Vorschlag nun dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat vorgelegt wird. Die beiden Organe müssten die Richtlinie und die Verordnung verabschieden. Dann würde die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die Umsetzung in nationales Recht (soweit erforderlich) und das Inkrafttreten – insgesamt über einen Zeitraum von voraussichtlich circa 18 Monaten erfolgen.

Über den Autor:
Norman Wirth ist geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung und als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin tätig. Der AfW wurde 1992 gegründet und vertritt nach eigenen Angaben mehr als 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen und damit rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittler. 
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