Martin Gräfer ist Vorstand der Bayerischen. © Die Bayerische
  • Von Redaktion
  • 15.05.2019 um 12:10
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:15 Min
WERBUNG

Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen, erläutert die Stärken der Grundfähigkeitenversicherung als Alternative zur BU, sowie spezielle Optionen und Alleinstellungsmerkmale des neuen Angebots „ExistenzPlan“.

Pfefferminzia: Haben Makler den Grundfähigkeitenschutz als mögliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend auf dem Schirm?

Martin Gräfer: Die Absicherung der Arbeitskraft und des Leistungsvermögens zählt zu den wichtigsten Versicherungsleistungen, die wir unseren Kunden anbieten. Nach wie vor ist die Berufsunfähigkeitsversicherung das erste Mittel der Wahl zum Schutz des Einkommens. Das ist auch völlig richtig so. Aber nicht immer ist die klassische BU die bestmögliche und vor allem einzige Lösung für alle Kundengruppen. Je nach Risikogruppe oder Vorerkrankung gibt es hier vielleicht Leistungsausschlüsse oder Zuschläge – was diese Art der Absicherung oft nicht möglich macht oder aber für manche Kunden zu teuer werden lässt. Die Nachfrage nach alternativen Einkommensabsicherungsprodukten steigt dementsprechend stetig an.

An welche Zielgruppe richten Sie sich mit Ihrem neuen Angebot „ExistenzPlan“?

Unsere Grundfähigkeitenversicherung leistet bei dem Verlust von klar definierten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten und eignet sich daher für viele verschiedene Zielgruppen. Die Leistungsvoraussetzungen wie beispielsweise „nicht mehr greifen oder heben können“ sind gerade für körperlich tätige Personen, wie Handwerker oder Pflegepersonal sehr alltagsrelevant. Aber auch Berufe wie Schauspieler, Blogger, Künstler oder Flugpersonal, die über eine BU nicht zu versichern sind, erhalten mit dem ExistenzPlan eine passende Einkommensabsicherung. Die Grundfähigkeitenversicherung kann natürlich auch für Kundengruppen als Ventil genutzt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nur mit Ausschluss oder Zuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung angenommen werden. Und auch für Angestellte in Familienbetrieben oder Selbständige ist die neue Grundfähigkeitenversicherung sehr interessant, da die Themen „konkrete Verweisung“, „Umorganisation“ oder „Hinzuverdienstgrenzen“ hier im Vergleich zur BU keine Rolle spielen.

Welche Grundfähigkeiten werden durch Ihr Angebot versichert?

Je nach persönlichem Bedarf gibt es zwei Tarifvarianten zur Auswahl. Zum Tarif ExistenzPlan aktiv zählen unter anderem 17 Fähigkeiten. Hierzu gehören in erster Linie körperliche Fertigkeiten wie Knien, Bücken und Sprechen sowie der Gebrauch von Händen und Armen. Wird aus nachweislich gesundheitlichen Gründen die Fahrerlaubnis entzogen oder man kann den Führerschein deshalb erst gar nicht machen, ist dies ebenfalls abgesichert. Bei der Variante ExistenzPlan kreativ sind noch die drei weiteren Grundfähigkeiten Schreiben, Tastatur benutzen und Intellekt abgesichert. Diese sind vor allem für Berufsgruppen wie Journalisten interessant, für die kommunikative Eigenschaften besonders wichtig sind.

Wonach bemisst man die Grundfähigkeit „Intellekt“?

Der Verlust der Grundfähigkeit Intellekt liegt dann vor, wenn der Versicherte in Bezug auf Auffassungsgabe, Gedächtnis, Handlungsplanung, Konzentrationsvermögen, Orientierungsfähigkeit oder Aufmerksamkeit so stark eingeschränkt ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen. Dazu gehören unter anderem Körperhygiene, Selbstversorgung, Einkaufen, Putzen, Zubereitung von Essen, Ankleiden und Vereinbarung von Terminen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort