Eine Frau lädt ihr E-Auto: Im Interview verrät Arag-Partneranwalt für Verkehrsrecht, Jan Kemperdiek, allerhand Interessantes zu Elektroautos. © Senivpetro/Freepik.com
  • Von Redaktion
  • 28.11.2025 um 15:37
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Obwohl der Staat die Förderung abdrehte, erfreuen sich Elektroautos wachsender Nachfrage. Arag-Experte Jan Kemperdiek erklärt im Interview, wie sich die Zahlen entwickeln, was bei Wallboxen zu beachten ist und wo ungeahnte Gefahren beim E-Auto lauern.

+++ Hinweis der Redaktion: Dieses Interview wurde uns freundlicherweise von der Arag zur Verfügung gestellt +++

Der Trend zum Elektroauto scheint ungebrochen. Wie sehen denn die aktuellen Zahlen aus?

Jan Kemperdiek: Laut KfW-Energiebarometer fährt fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland mittlerweile elektrisch. Knapp 30 Prozent aller Neuzulassungen sind reine Elektroautos oder Plug-in-Hybride. Am häufigsten werden E-Autos interessanterweise von 41- bis 50-Jährigen genutzt. Autofahrer die 65 Jahre und älter sind, sind hingegen am skeptischsten, was Elektrofahrzeuge betrifft. Auch bei Nutzfahrzeugen steigt der Elektro-Anteil. Mittlerweile fahren rund 22 Prozent der neu zugelassenen Busse rein elektrisch, bei Lkw sind es sieben Prozent.

Einfluss auf die Nutzung von Elektroautos hat übrigens auch die Wohnsituation: Während die Verbreitungsrate bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei 18 Prozent lag, nutzen nur 5 Prozent der Mieter ein E-Auto. Die Zahlen deuten darauf hin, dass es für Mieter noch immer aufwendiger ist, sein Auto zu Hause zu laden, denn um eine Wallbox zu installieren, müssen sie sich mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft abstimmen.

Apropos Wallbox in Mietshäusern: Können sich Vermieter quer stellen, wenn ein oder mehrere Mieter eine solche Box anschaffen wollen?

Kemperdiek: Nein. Jeder Mieter hat einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation an seinem Stellplatz. Vermieter können die Erlaubnis nur in wenigen Ausnahmefällen verweigern. Aber Mieter müssen den Vermieter auf jeden Fall fragen, weil der Einbau einer Wandladestation eine bauliche Veränderung ist. Wer in einem Mehrfamilienhaus mit gemeinsam genutztem Parkraum oder Tiefgarage wohnt, kann sich auch eine Wallbox mit anderen Mietern teilen. Dann sollten mit dem Vermieter vorher einige Fragen geklärt werden, zum Beispiel wer die Kosten für den Einbau übernimmt, wer den Elektriker beauftragt oder mit welcher technischen Lösung entnommene Strommengen auf verschiedene Nutzer aufgesplittet werden können.

Lohnt sich die Anschaffung einer Wallbox überhaupt? Man kann sein E-Auto doch auch einfach über die ganz normale Steckdose laden.

Kemperdiek: Theoretisch schon. Aber im Vergleich zur Haushaltssteckdose ist die Wallbox vor allem sicherer. Auch beim Laden größerer Strommengen drohen weder Überhitzung noch Kabelbrand. Außerdem kann ein Elektrofahrzeug an einer Wallbox in nur 90 Minuten sehr viel schneller aufgeladen werden, da sie in der Regel an einen Starkstromkreis mit 400 Volt bei 32 Ampere angeschlossen wird. Zum Vergleich: An einer normalen 220-Volt-Haushaltssteckdose kann der Ladevorgang bis zu 20 Stunden dauern. Und günstiger ist das heimische Stromtanken an der Wallbox unter Umständen auch. So kann man beispielsweise den Zeitpunkt des Ladens so programmieren, dass man den günstigeren Nachtstromtarif nutzt.

Für reine Elektroautos fallen ab der Erstzulassung zehn Jahre lang keine Kraftfahrzeugsteuern an. Wie lange gilt diese Regelung noch?

Kemperdiek: Mit der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetz – Paragraf 3d – werden neu zugelassene oder umgerüstete Elektroautos bis Ende 2030 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Bisher endete die Frist im Dezember 2025. Und die maximal zehnjährige Steuerbefreiung endet nun nicht mehr Ende 2030, sondern ist bis längstens zum 31. Dezember 2035 begrenzt. Wer sich also frühzeitig ein E-Auto anschafft, profitiert am meisten.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Plug-in-Hybride?

Kemperdiek: Nein, Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit. Aber aufgrund ihres geringeren CO2-Ausstoßes sind sie steuerlich ebenfalls günstiger als Verbrenner. Wer sein Elektrofahrzeug im Betrieb beim Arbeitgeber auflädt, bekommt zudem nicht nur die „Tankfüllung“ umsonst, sondern muss den abgezapften Strom nicht einmal als geldwerten Vorteil versteuern, wie es bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen wie zum Beispiel bei Dienstwagen der Fall ist.

Gibt es weitere Vergünstigungen für Elektroautos, die ein Kaufanreiz für Autofahrer sein könnten?

Kemperdiek: Die gibt es in der Tat. Halter von reinen Elektrofahrzeugen können seit 2022 sogenannte THG-Quoten, also Treibhausgasminderungs-Quoten, verkaufen, die sie für den klimafreundlichen Betrieb ihres Fahrzeugs erhalten. Hierfür müssen sie sich bei ihrem Stromanbieter oder einem spezialisierten Unternehmen anmelden und mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachweisen, dass sie im Besitz eines Elektroautos sind.

Dürfen Arbeitnehmer ihr privates E-Auto am Arbeitsplatz laden?

Kemperdiek: Grundsätzlich ist es nicht verboten, sein Elektroauto während der Arbeitszeit am Firmenparkplatz laden zu lassen. Allerdings besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch darauf. Wenn ein Arbeitgeber eine Lademöglichkeit anbietet, bleibt das kostenlose oder verbilligte Stromtanken derzeit sogar steuerfrei, sofern es zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Bei einem Entgelt für den Strom muss der Arbeitgeber die abgegebene Energiemenge eichrechtskonform erfassen und genau abrechnen. Arbeitnehmer sollten aber unbedingt vor dem Laden klären, ob eine Abrechnung erfolgt, ob Kosten übernommen werden und ob es Regeln für Ladezeiten gibt.

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