- Von René Weihrauch
- 02.12.2025 um 09:12
Es kracht ordentlich zwischen den gesetzlichen Kassen und dem Bund. Im Raum steht seit kurzem eine 10-Milliarden-Euro-Klage der GKV wegen chronischer Unterfinanzierung der Leistungen für Bezieher von Bürgergeld. Hintergrund: Eigentlich muss der Staat die Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehern übernehmen. Tut er aber nicht – jedenfalls nicht vollständig. „Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Kassen rund 10 Milliarden Euro schuldig“, sagt Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Geld, das der GKV zur Erbringung ihrer Leistungen fehlt. Was daraus folgt, ist auch für Vermittler von privaten Krankenversicherungen interessant.
Wie Kapitalerträge die PKV langfristig stabil halten
PKV-Leistungsversprechen in der Beratung ansprechen
Die seit Jahren bestehende Finanzierungslücke trägt nämlich erheblich zur bedrohlichen Lage der gesetzlichen Krankenkassen bei. Konsequenz: Leistungskürzen drohen nicht nur Empfängern von Bürgergeld (das ab 2026 „Grundsicherung“ heißt), sondern den GKV-Versicherten insgesamt. Denn ein Leistungsversprechen wie in der PKV gibt es hier nicht.
Zwar wehren sich die Kassen gegen diesen Schritt, Experten sind aber skeptisch, ob sich Kürzungen tatsächlich vermeiden lassen. Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Sommer schon einmal angedeutet, dass im Zuge der Gesundheitsreform auch über das Leistungsniveau der Krankenkassen gesprochen werden müsse. Beispiele aus der Vergangenheit, etwa bei Zahnersatz, Brillen oder Arzneimitteln, gibt es mehr als genug.
Starkes Argument für Voll- oder Zusatzversicherung
Die Crux für gesetzlich Versicherte: Sie können gegen Leistungseinschränkungen nichts machen. Daraus ergibt sich eines der stärksten Argumente für eine private Voll- oder Zusatzversicherung: das PKV-Leistungsversprechen. In der PKV können Leistungen nicht einseitig verändert oder gar gestrichen werden: „Privatversicherte haben einen Rechtsanspruch auf die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen“, heißt es in einer Erklärung des PKV-Verbandes. „Weder der Versicherer noch der Gesetzgeber dürfen den Vertrag nachträglich zu Lasten der Versicherten ändern. Auch kann die PKV anders als die Gesetzliche Krankenversicherung Behandlungen nicht nur deshalb von der Kostenerstattung ausschließen, weil sie weniger wirtschaftlich als andere sind.“
Fazit: Was Leistungsstreichungen angeht, sind PKV-Kunden also buchstäblich auf der sicheren Seite.

















































































































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