Rechtsanwalt Lutz Arnold. © Anwaltskanzlei Arnold
  • Von Redaktion
  • 07.12.2020 um 13:06
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Mit dem Erstellen des eigenen Testaments beschäftigt sich niemand gerne – das gilt auch für Versicherungsmakler. Gerade sie müssen bei der Konzeption aber einige wichtige Tipps beachten, warnt Lutz Arnold, Rechtsanwalt in Berlin und Dresden, sonst geht die Planung gehörig in die Hose. Welche 6 Tipps Makler beachten sollten, erfahren Sie in seinem Gastbeitrag.

Tipp 1: Brauche ich überhaupt ein Testament?

Makler sollten sich erstmal klarmachen, wofür sie überhaupt ein Testament brauchen. Viele brauchen gar keines. Ein Testament hat aus meiner Sicht drei Funktionen:

  1. Man sagt, wer welches Vermögen kriegen soll oder wer nichts kriegen soll.
  2. Ich möchte vielleicht auch Steuern und Pflichtteilsansprüche vermeiden. Dann brauche ich ein Testament, um richtig zu gestalten.
  3. Ich möchte Streit in meiner Familie, bei meinen Erben, meinen Angehörigen vermeiden.
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Tipp 2: Was habe ich eigentlich an Vermögen?

Wenn Sie ein Testament machen, dann muss klar sein, was Sie an Vermögen haben. Wenn ich vermögenslos bin, brauche ich auch kein Testament, völlig klar. Wenn ich aber ein gewisses Vermögen habe, dann muss ich wissen, was ich vererbe. Denn wenn ich viel vererbe, können für den Erben auch Steuerpflichten entstehen. Und es können Pflichtteilsansprüche entstehen, die der Erbe bedienen muss.

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Sich klarzumachen, wie hoch das eigene Vermögen ist, ist schwierig. Erstes Beispiel: Sie haben vielleicht auch für sich selbst Lebensversicherungen abgeschlossen. Das zählt der Ottonormalmakler nicht zum Vermögen, weil kein Geld da ist, das kommt ja erst im Todesfall. Diese Summe gehört aber ins Erbe. Zweites Beispiel: Sie haben vielleicht eine Immobilie – haben Sie geerbt, ist 20 Jahre her. Wenn ich mir aber angucke, wie die Immobilienpreise gestiegen sind in den vergangenen Jahren, habe ich aus Sicht des Finanzamts hier plötzlich durchaus ein ordentliches Vermögen.

Das Schwierigste ist sicherlich, zu beurteilen, was das eigene Gewerbe wert ist. Und da haben Makler und Vermittler oft große Probleme. Der eine lebt mehr von Abschlussprovisionen, der andere mehr von Bestandsprovisionen. Was ist Ihr Unternehmen wert? Da gibt es viele Bewertungsmethoden – Substanz, Ertragswert und, und, und.

Ich sollte auch überlegen, ob vielleicht gerade Gerichtsprozesse laufen und ob die böse ausgehen könnten. Denn mein Erbe erbt auch den laufenden Gerichtsprozess, oder – wenn ich verurteilt werde – die Schulden, die ich habe oder die Verpflichtungen, die ich bezahlen muss. Gerade bei der Vermittlung von Kapitalanlagen stellt das Gericht in aller Regel fest, dass die Falschberatung vorsätzlich war. Bei vorsätzlicher Falschberatung zahlen aber viele Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen nicht. Das vererbe ich mit. Das bitte im Kopf behalten.

Tipp 3: Zu erwartende Steuerpflichten ableiten

Wenn ich das Vermögen bewerte und auch die Pflichtteile, die anfallen werden, kann ich auch schon Steuerpflichten daraus ableiten. Und das rate ich dringend an! Nur wenn ich Erbschaftssteuern meiner Erben und Pflichtteile meiner Erben jetzt berechne, kann ich sie auch vor den Folgen schützen. Ich kann zum Beispiel entsprechende Freibeträge nutzen, um das Vermögen auf mehrere Personen zu verteilen und Steuern zu sparen. Ich kann auch eine Risikolebensversicherung auf mich abschließen und mit der Summe, Begünstigter ist mein Erbe, zahlt der nachher das Finanzamt oder andere Erben aus. Es gibt viele Lösungen.

Also: Nutzen Sie Steuerfreibeträge, Nutzen Sie Schenkungen zu Lebzeiten, Nutzen Sie lebenslange Wohnrechte und viele andere Dinge mehr. Und: Nutzen Sie auf keinen Fall einfach Muster aus dem Internet, die bestimmen: Meine Frau bekommt nach meinem Tod alles. Was sie dadurch vor allem bekommt, sind Probleme.

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