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  • Von Redaktion
  • 10.11.2014 um 14:39
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Es wird früher dunkel, ist ungemütlich kalt und im Supermarkt steht schon das Weihnachtsgebäck herum. Das Jahresende nähert sich mit großen Schritten. Weil es auch 2015 wieder neue gesetzliche Regeln geben wird, ist es jetzt an der Zeit, den eigenen Finanzstatus zu überprüfen.

Worauf Verbraucher dabei achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur zusammengestellt:

Senkung des Höchstrechnungszinses

Mit Beginn des neuen Jahres sinkt der Garantiezins für Lebensversicherungs-Neuverträge von 1,75 auf 1,25 Prozent. Was viele nicht wissen: Der geringere Zinssatz gilt auch für Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Pflegepolicen. Für Kunden, die sich in diese Richtung absichern möchten, kann es sich lohnen, das dieses Jahr noch zu tun.

Staatlich geförderte Altersvorsorge: Riester-Rente

Um die volle staatliche Förderung auszuschöpfen, ist für Riester-Kunden die Zuzahlung bis zur Höchstgrenze noch bis zum 31. Dezember möglich. Achtung: Auch der Zulagenantrag für 2012 muss spätestens bis zu diesem Datum beim Versicherer sein.

Staatlich geförderte Altersvorsorge: Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige. Wer seine genauen Einnahmen erst am Jahresende kennt, für den ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, um über einen Einstieg nachzudenken. Vom Jahresbeitrag sind aktuell 78 Prozent steuerlich abzugsfähig. Für Angestellte kann die Steuerersparnis 30 Prozent der eingezahlten Summe betragen.

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Arbeitnehmer, die noch bis 31. Dezember in Form einer Entgeltumwandlung (beispielsweise Weihnachtsgeld) in die bAV einzahlen wollen, sparen Steuern und im Regelfall auch Sozialversicherungsbeiträge. Auch in bestehende bAV-Verträge kann noch zugezahlt werden. Gefördert werden Beiträge bis zu 2.856 Euro jährlich beziehungsweise 238 Euro monatlich.

Beitragssatz zur staatlichen Pflegeversicherung

Die Lohntüte wird wieder etwas schmaler. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt ab 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf dann 2,35 Prozent (Kinderlose: 2,6 Prozent). Trotzdem reichen die Leistungen im Pflegefall immer noch nicht aus. Wer sich zusätzlich privat absichern will, sollte aufgrund der Garantiezinssenkung noch dieses Jahr handeln.

Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Der allgemeine Beitragssatz der GKV sinkt ab kommendem Jahr auf 14,6 Prozent. Aktuellen Prognosen zufolge entsteht dadurch eine Finanzierungslücke von 11 Milliarden Euro, die viele Kassen wohl mittels eines Zusatzbeitrages schließen wollen. Für Versicherte kann sich deshalb ein Kassenvergleich lohnen. Vor dem Wechsel sollten Kunden jedoch einen Blick auf die zusätzlichen Leistungen einer Kasse werfen. Führt die aktuelle Kasse einen Zusatzbeitrag ein, dann steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu.

Bausparen und Wohnungsbauprämie

Um die volle Wohnungsbauprämie für 2014 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Verheiratete gewährt.

Steuerklassenwechsel

Wer für 2014 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel pro Jahr.

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