Volker Leienbach ©
  • Von Redaktion
  • 28.08.2014 um 10:58
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Im Kampf gegen irreführende Werbung für Billig-Tarife in der privaten Krankenversicherung (PKV) zieht der PKV-Verband härtere Seiten auf. Er will jetzt juristisch gegen Angebote à la „PKV ab 59 Euro“ vorgehen.

„Werbungen für Tarifangebote zu einem Preis, der so am Markt nicht verfügbar ist, sind unzutreffend und damit irreführend. Sie verstoßen gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“, sagt Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Und weiter: „Dies gilt auch für das Verschweigen wesentlicher Merkmale, wenn beworbene Tarife nicht die typischen Leistungen einer privaten Krankenversicherung umfassen.“

Eine Runde Abmahnungen

Urheber entsprechender irreführender Werbeangebote erhalten jetzt eine Abmahnung. Sie müssen  eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Verstoßen sie dagegen,  müssen sie Strafe zahlen.

Eine Umfrage des PKV-Verbands unter seinen Mitgliedsunternehmen hat ergeben, dass es zu den genannten Billigst-Beiträgen keinen Tarif gibt, der übliche Leistungen wie freie Arztwahl, Unterkunft in Ein- oder Zweibettzimmern, Chefarztbehandlung bietet. Leienbach: „Soweit es bei PKV-Unternehmen einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gibt, sind sie an sehr enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf spezielle Zielgruppen wie Studenten, Beamtenanwärter oder Meisterschüler.“ Solche Tarife würden aber in der Regel ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, weil sie nur für vorübergehende Lebensphasen gelten. Sie entsprächen nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung.

Plötzlich gibt’s ein Zeitschriften-Abo

Bei einigen Billig-Angeboten liege der Verdacht nahe, dass es sich gar nicht um Werbung für reale Versicherungen handele, sondern andere Absichten dahintersteckten. Meist führten diese Werbeanzeigen direkt zu Internet-Fragebögen, wo persönliche Daten abgefragt würden, die sich anschließend gewinnbringend für völlig andere Zwecke vermarkten ließen, so Volker Leienbach weiter.

Praxistests von Verbraucherschutz-Journalisten brachten zutage, dass sie in keinem einzigen Fall nach dem Ausfüllen solcher Fragebögen ein konkretes Versicherungsangebot erhalten haben, stattdessen aber zum Beispiel ein versehentlich bestelltes Zeitschriften-Abonnement.“

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort