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  • Von Redaktion
  • 27.11.2013 um 15:05
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Betriebsrenten können einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut leisten. Dafür müssten aber Geringverdiener stärker einbezogen werden. Wie, erklärt Michael Oliver Skudlarek, Leiter Vertriebsunterstützung der Kölner Pensionskasse, in seinem Gastbeitrag.

Von Michael Oliver Skudlarek

Die gesetzliche Rentenversicherung hat ihren Auftrag für soziale Sicherheit zu sorgen, bis heute zuverlässig erfüllt. Altersarmut ist noch kein ernsthaftes Problem in Deutschland. Doch das könnte sich mittelfristig ändern. Vor gut einem Jahr veröffentlichte das Bundesarbeitsministerium eine schockierende Prognose. Demnach droht Arbeitnehmern mit weniger als 2.500 Euro brutto im Monat nach 35 Jahren Vollzeitbeschäftigung ab 2030 eine Rente unterhalb des Grundsicherungsbetrags von aktuell 688 Euro.

Fast die Hälfte der Beschäftigten betroffen

Immerhin wären davon fast 50 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten betroffen. Sofern sie keine zusätzliche Vorsorge betrieben haben oder durch den Partner abgesichert sind, drohen hier dramatische Versorgungslücken im Alter.

Besonders prekär ist die Lage für Geringverdiener mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 1.500 Euro im Monat. Nach offiziellen Statistiken haben 42 Prozent von ihnen weder eine Riester-Rente noch eine betriebliche Altersversorgung (bAV) abgeschlossen. Für diese Gruppe ist es besonders wichtig vorzusorgen – sonst scheint Altersarmut unausweichlich. Das Problem: Geringverdiener haben kaum Geld übrig um fürs Alter zu sparen. Doch so schwierig die Umstände erscheinen, eine bessere Altersversorgung für Geringverdiener ist nicht nur nötig, sondern auch möglich.

Steuererleichterungen nutzen

Entscheidend sind dabei zwei Dinge: Erstens muss sich der Arbeitgeber für die Entgeltumwandlung stark machen. Und zweitens darf das Vorsorgesparen das Nettoeinkommen der Mitarbeiter nicht verringern. Dies erreicht man durch den cleveren Einsatz von Steuererleichterungen und Arbeitgeberzuschüssen.

So können die für 2014 geplante Erhöhung des Grundfreibetrags von 8.130 auf 8.354 Euro sowie eine Erleichterung beim Rentenversicherungsbeitrag – Experten rechnen 2014 mit einem Absenken von 18,9 auf 18,6 Prozent – genutzt werden.

Rechnet man beide Erleichterungen zusammen, entsteht bei einem Einkommen von 1.500 Euro ein Sparbeitrag von immerhin etwa 30 Euro monatlich, ohne dass sich das verfügbare Einkommen des Arbeitnehmers verringert. Als weiterer Baustein können dann noch die vermögenswirksamen Leistungen genutzt werden, die je nach Branche und Unternehmen in unterschiedlicher Höhe gezahlt werden.

Nicht vorzusorgen ist keine Lösung

Für Geringverdiener ist es nicht einfach, gegen Altersarmut wirksam vorzugehen. Doch keine Vorsorge zu betreiben kann auch nicht die Alternative sein. Zudem sollte man niemals ausschließen, dass das Einkommen im Laufe der Zeit steigt und dann ist es gut, wenn man bereits rechtzeitig in einen Sparplan eingestiegen ist.

Schon heute könnten Arbeitgeber mit einer Kombination etwa aus Vermögenswirksamen Leistungen, Lohnsteuer- und Abgabenersparnissen oder einer Umwandlung künftiger Gehaltserhöhungen in die bAV, einiges erreichen. Doch der entscheidende Impuls muss vom Gesetzgeber kommen.

Betriebsrenten nicht auf Grundsicherung anrechnen

Erste positive Signale sind zu vernehmen. So ist es mittlerweile Konsens, dass diejenigen, die zusätzlich vorsorgen auch im Rentenalter eine höhere Rente erhalten sollen, als Nicht-Sparer. Bleibt zu hoffen, dass diese Meinung sich durchsetzt und die Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung endlich entfällt. Insbesondere für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen oder unterbrochenen Erwerbsbiografien ist dies ein falsches Signal. Diese Risikogruppen haben unter dieser Voraussetzung keinen Anreiz vorzusorgen, da ihnen ihre privaten Alterseinkünfte später wieder genommen werden.

Wünschenswert wäre es außerdem, wenn die Beitragszahlungspflicht von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entfallen würden. Viele Krankenkassen verfügen zurzeit über die finanziellen Mittel und werben mit einer Rückerstattung der Beiträge. Versorgungspolitisch ist dies verfehlt. So handelt die Politik bei der Alterssicherung leider nach wie vor widersprüchlich. Auf der einen Seite fordert man mehr Eigenvorsorge um diese dann auf der anderen Seite durch eine die Beitragspflicht auf die Versorgungsbezüge zu bestrafen. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Gesetzgeber eines besseren besinnt und hier in absehbarer Zeit Abhilfe schafft.

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