Wer Witwenrente bezieht und wieder heiratet, muss das melden. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 12.01.2016 um 11:09
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Eine Frau erhält Witwenrente, heiratet aber wieder. Weil sie das der Rentenversicherung nicht mitteilte, muss sie nun die zu Unrecht erhaltene Witwenrente zurückzahlen.

Was war geschehen?

Nach dem Tod ihres Ehemannes erhält eine Frau ab 1993 von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Witwenrente. Im Dezember 1998 tritt die Frau in Kalifornien erneut vor den Altar – meldet die Hochzeit der Behörde aber nicht.

Im Dezember 2012 erfährt die Rentenversicherung von der Hochzeit. Sie stellt daraufhin die Zahlung der Rente ein und fordert außerdem eine Erstattung der zu viel bezahlten Witwenrente. Über die 15 Jahre hatte die inzwischen 84-Jährige 148.692,71 Euro bekommen.

Das Urteil

Die Frau habe ihre Mitwirkungspflichten grob fahrlässig verletzt, urteilte das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen: S 105 R 6718/14). Sie muss daher die Witwenrente zurückerstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau kann beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Berufung gehen.

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