Zahnärztinnen bei einer Behandlung in Berlin. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 06.07.2016 um 10:17
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Studien belegen die Angst vieler Patienten vor dem Zahnarzt. Dabei treibt sie oft nicht nur die Furcht vor Schmerzen, sondern auch vor hohen Rechnungen um. Jeder fünfte Patient verzichtet deshalb sogar ganz auf die Behandlung. Dabei gibt es viele Irrtümer zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Hier erfahren Sie, was die Kassen wirklich zahlen.

Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besitzt den Anspruch auf gesundheitlich notwendige, wirtschaftlich gerechte und versorgungstechnisch zweckmäßige Behandlungen.

Dazu zählt trotz massiver Einschnitte in den vergangenen Jahren auch die Grundversorgung beim Zahnarzt. So muss der Patient die professionelle Zahnreinigung zwar selber zahlen, die Entfernung von Zahnstein gehört aber zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Ärzte empfehlen ihren Patienten aber immer gleich die Luxusbehandlung, berichtet Spiegel Online. Die ist aber oft gar nicht wirklich notwendig.

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Diese Leistungen übernimmt die Kasse unter anderem in der Zahnarztpraxis:

•    Kontrolluntersuchungen einmal pro Halbjahr
•    Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr
•    Spritzen zur lokalen Betäubung
•    Röntgenaufnahmen
•    Wurzelspitzenentfernung
•    Ziehen von Zähnen
•    Chirurgische Maßnahmen

Ähnlich verhält es sich auch mit Füllungen. Dort gibt es eine kostenfreie Versorgung mit Amalgam, bei den Frontzähnen. Wer eine dokumentierte Allergie gegen Amalgam hat, kann sich auch in den Seitenzähnen mit Kunststoff versorgen lassen. Weitere Beispiele, was die Kasse etwa bei Paradontitis, Wurzelbehandlungen und Zahnersatz übernimmt, lesen Sie hier

Wer mit der Grundversorgung, die medizinisch ausreichend ist, nicht einverstanden ist und lieber eine hochwertigere Behandlung für sich beansprucht, sollte über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken. Dabei sollte er darauf achten, dass diese nicht nur dann leistet, wenn auch die gesetzliche Krankenkasse Kosten übernimmt. Denn das schließt einige Versorgungsmöglichkeiten von vornherein aus. Außerdem sollten Versicherte darauf achten, dass hier Wartezeiten von in der Regel acht Monaten gelten. Laufende Behandlungen sind außerdem ausgeschlossen.

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