Ein Kind beim Zahnarzt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 06.05.2016 um 10:50
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Wer ein schönes Lächeln haben will, sollte über eine private Zahnzusatzversicherung nachdenken. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur das medizinisch Notwendige. Wie bei allen Versicherungen gilt dabei aber: das Kleingedruckte lesen. Sonst erlebt der Versicherte im Ernstfall vielleicht eine böse Überraschung.

Ganz wichtig ist es zu prüfen, wann die Police überhaupt zahlt. Verdoppelt der Versicherer nur den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse? Oder übernimmt er auch die Kosten für speziellere Behandlungen?

In der Regel gibt es für die ersten fünf bis sechs Jahre einen Leistungsdeckel. Wer im ersten Jahr noch keine Leistung beansprucht, dem steht im zweiten Jahr die Summe aus beiden Jahren zu, im fünften Jahr die Summe der ersten fünf Jahre.

Auch wichtig ist es zu prüfen, was in der Police überhaupt unter Zahnersatz fällt. Sind beispielsweise auch Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays und Implantate abgedeckt?

Kunden wissen oft auch nicht, dass es eine Wartezeit zwischen Vertragsabschluss und der ersten Leistung gibt. In der Regel liegt sie bei sechs oder acht Monaten, außer bei Unfällen. Bereits begonnene Behandlungen übernehmen die Versicherer in den allermeisten Fällen nicht.

Versicherte sollten sich auch informieren, welche Pflichten sie haben. So verlangen Versicherer normalerweise ab einem bestimmten Betrag, dass Kunden einen Heil- und Kostenplan einreichen. Verschläft der Kunde das, arbeitet der Zahnarzt sozusagen ohne Genehmigung des Versicherers. Dann kann es sein, dass letzterer die Kosten nur zum Teil übernimmt, berichtet der Focus.

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