Ein Paar wird in Las Vegas von "Elvis" getraut: Auch dort geschlossene Ehen sind in Deutschland gültig - das musste die Witwe auf die harte Tour lernen. © Getty Images
  • Von Juliana Demski
  • 07.02.2017 um 12:35
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Nach dem Tod ihres Mannes heiratet die Witwe erneut – teilt das der Rentenversicherung aber nicht mit. Erst nach dem Tod ihres zweiten Mannes erfährt sie, dass der Anspruch auf Witwenrente nicht mehr besteht. Das Landessozialgericht Stuttgart urteilt zu Ungunsten der Frau. Sie muss rund 71.000 Euro zurückzahlen.

Was ist geschehen?

Sieben Jahre nach dem Tod ihres Ehegatten heiratet eine Seniorin erneut. Davon erzählt sie ihrer Rentenversicherung allerdings nichts. Als auch ihr zweiter Mann stirbt, beantragt sie wieder Witwenrente – diese wird aber abgelehnt. Grund: Wegen der neuen Heirat ist der Anspruch verfallen.

Die 76-Jährige zieht schlussendlich vor Gericht.

Das Urteil

Die Seniorin betont vor dem Sozialgericht Stuttgart, dass sie eigentlich nicht vorhatte, erneut zu heiraten. Das sei auf einem spontanen Trip nach Las Vegas passiert – sie habe aber nicht damit gerechnet, dass der Urlaubsspaß in Deutschland rechtens ist.

Die Richter des Sozialgerichts stellen sich zunächst auf ihre Seite; der Fall landet dann aber doch noch vor dem Landessozialgericht. Das gibt schlussendlich der Rentenversicherung Recht (Aktenzeichen: L 13 R 923/16).

Der Frau habe einleuchten müssen, dass Zeremonie und Ehebund aus Las Vegas auch hierzulande gültig sind. Auch das Argument der Spontanität überzeugt die Richter nicht; sie habe schließlich auch die Sterbeurkunde ihres ersten Gatten mitgenommen. Die Seniorin muss nun rund 71.000 Euro Witwenrente zurückzahlen, da der Anspruch auf Zahlungen nach der zweiten Heirat verfallen war.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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