Auch wenn sich viele nicht daran halten: Bei diesem Schild gilt Halteverbot. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 23.02.2017 um 11:05
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:35 Min

Wenn weit und breit kein freier Parkplatz zu finden ist, stellen sich manche Autofahrer auch ins Halteverbot – wird schon nichts passieren, so der Glaube dabei. Was sie dabei nicht wissen: Wenn ihr Auto im Halteverbot beschädigt wird, muss der Versicherer nicht unbedingt die volle Leistung zahlen. So urteilte das Amtsgericht Frankfurt.

Was ist geschehen?

Ein Autofahrer stellt sein Fahrzeug im Halteverbot ab und geht über längere Zeit weg. Als er wiederkommt, ist sein Lack beschädigt. Ein Motorrad-Fahrschüler hat sein Auto touchiert. Die Versicherung der Fahrschule zahlt zwar, aber nur 75 Prozent des Schadens.

Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Amtsgerichts Frankfurt stellen sich auf die Seite des Versicherers. Denn im Halteverbot sei höchstens das Ein- und Ausladen gestattet. Alles andere behindere den Verkehr und könne sogar zu Gefahrsituationen führen. Deshalb sei diese Mithaftung des Fahrers rechtens (Aktenzeichen 32 C 4486/14).

autorAutor
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort