Schild des Oberlandesgerichts Köln. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 12.11.2016 um 15:27
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Das Finanzportal Moneymeets darf auch in Zukunft nicht nur anteilig Provisionen erstatten, sondern die von den Versicherungen gezahlten Abschluss- und Bestandsprovisionen auch offenlegen und sie mit seinen Kunden teilen. Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) ist mit ihrer Klage also in zweiter Instanz gescheitert.

Was ist geschehen?

Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) hat das Kölner Fintech-Unternehmen Moneymeets verklagt. Der Grund: Das Finanzportal hat Kunden die von den Versicherungen gezahlten Abschluss- und Bestandsprovisionen offengelegt und anteilig zurückerstattet. Die IGVM empfand dieses Verhalten als nicht rechtens.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Köln stellte sich nicht auf die Seite der IGVM. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Köln (wir berichteten, Aktenzeichen 6 U 176/15).

Dieter Fromm, Gründer und Gesellschafter von Moneymeets, freut sich natürlich über das Urteil: „Das Provisionsabgabeverbot ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und trägt der digitalen Welt in keiner Weise Rechnung. Das belegen verschiedene Urteile aus den vergangenen fünf Jahren. Dass nun auch das Oberlandesgericht Köln in diesem Sinne entschied, ist für uns natürlich eine Bestätigung, kommt allerdings auch nicht überraschend.“

Mit dem Urteil sei ein weiterer Schritt in Richtung Zukunft getan worden. Der mündige Kunde könne selbst entscheiden, ob er lieber persönlich in seinem Wohnzimmer beraten werden will oder ob er sich online informieren und durch eine Teilung der Provisionen profitieren wolle. „Diese Wahlfreiheit wird durch das Urteil ermöglicht und legitimiert“, so Fromm.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort