Ein Sparer verlangt Schadenersatz von einem britischen Versicherer. Der Grund: Eine abgeschlossene Lebensversicherung, die Teil eines größeren Kapitalanlagemodells war, habe sich nicht so entwickelt wie vom Vermittler angepriesen. Dadurch sei das ganze Kapitalanlagemodell nicht aufgegangen. Der Vermittler habe ihn nicht richtig aufgeklärt. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Kunden nun Recht.
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