Jürgen Horstmann verantwortet das Lebensversicherungsgeschäft der Helvetia in Deutschland. © Helvetia
  • Von Redaktion
  • 23.11.2016 um 14:42
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Welche Bereiche umfasst die Ruhestandsplanung genau? Und wie wirkt sich das anhaltende Niedrigzinsumfeld auf die Beratung der Best Ager aus? Jürgen Horstmann, verantwortlich für das Lebensversicherungsgeschäft der Helvetia in Deutschland, kennt die Antworten.

Was kann man sich genau unter der Ruhestandsplanung vorstellen und warum ist diese so wichtig?

Jürgen Horstmann: Die Ruhestandsplanung befasst sich mit allen Themen rund um den Ruhestand. Dies beinhaltet insbesondere: Alterseinkommen, Erben und Schenken, Pflegebedarf sowie empfehlenswerte Vollmachten für den Fall der Fälle. Rentner stehen heute zudem vor ganz neuen Herausforderungen: Die gesetzliche Rente reicht inzwischen bei Weitem nicht mehr. Aber auch die private und betriebliche Altersversorgung ist durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld deutlich geschrumpft. Für die Beratung bedeutet dies gleichzeitig ein Umdenken und ganz neue Anforderungen.

Gibt es Unterschiede zwischen Ruhestandsplanung und Altersvorsorge?

Zur Ruhestandsplanung gehört nicht nur der rein finanzielle Aspekt einer Altersvorsorge, sondern alle Punkte, die einen Rentner betreffen – so auch Vollmachten, ein Testament sowie die Beratung unter Einbezug von Zielen und Wünschen der zweiten Lebenshälfte.

Welche Zielgruppen spricht man hierbei typischerweise an?

Typischerweise gehören zur Zielgruppe die Best Ager oder auch die Generation 50plus. Also diejenigen, die demnächst in Rente gehen dürfen.

Welche Anforderungen stellen Kunden an eine Ruhestandsplanung? Und was erwarten Sie vom Berater?

Kunden wollen unterstützt werden. Für die Mandanten beginnt in naher Zukunft ein komplett neuer Lebensabschnitt. Viele haben zwar für das Alter gespart – aber plötzlich wird das Ersparte wegen der anhaltenden Niedrigzinsen nicht ausreichen, um den Lebensstandard wie geplant aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus sollten Best Ager sich mit den Themen Patientenverfügung, Erben und Schenken oder auch Pflege auseinandersetzen. Dies sind alles Dinge, die in der Regel ganz neu für den Kunden sind. Hier suchen Mandanten Hilfe – einen Ansprechpartner, der kompetent weiterhelfen kann. Der Ruhestandsplaner muss nicht alles selbst wissen, aber er muss wissen, wo der entsprechende Rat zu bekommen ist. Der Berater fungiert dabei als Unterstützer und Wegweiser.

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