Marco Arteaga ist bAV-Experte und Rechtsanwalt bei der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper © Marco Arteaga
  • Von Redaktion
  • 05.09.2016 um 18:15
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Marco Arteaga ist Experte für die betriebliche Altersversorgung und Rechtsanwalt bei der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper. Gemeinsam mit Peter Hanau hat er ein Rechtsgutachten zum beabsichtigten „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ des Bundessozialministeriums verfasst. Wir fragen nach.

Pfefferminzia: Ist es sinnvoll, die Garantien in der bAV angesichts der andauernden Niedrigzinsphase abzuschaffen?

Marco Arteaga: Die Niedrigzinsphase ist angesichts der Null-Inflation nicht so nachteilig. Für die Versicherungswirtschaft ist es problematisch, dass die versprochenen Versorgungsleistungen eine Kapitalverzinsung auf die Sparbeiträge enthalten. Auf diese Zinserträge haben auch die Arbeitgeber gesetzt. Wenn sie nicht verdient werden, muss die Lücke zugeschossen werden. Das ist ein großes Dilemma. Wir haben deshalb in unserem Gutachten vorgeschlagen, dass man zu einer anderen Systematik in der bAV kommen müsste.

Wie sollte diese aussehen?

Dass Arbeitgeber eben keine Versorgungsleistung mehr versprechen, sondern eine Beitragsleistung. Dass man aus diesen Beitragen das Beste macht, aber nicht beziffert und nicht garantiert, wie hoch die Leistung ausfällt. Wir nennen dieses Modell „Zielrente“, weil man trotzdem ein Versorgungsziel vor Augen hat und ausrechnet, was am Ende zustande kommen würde. Aber diese hochgerechnete Zahl wird nicht verbindlich versprochen. Und es gibt einen weiteren Vorteil.

Welchen?

Wenn der Arbeitgeber kein beziffertes Leistungsversprechen abgibt, gelten für ein solches Versorgungsversprechen die Solvabilitätsvorschriften des Versicherungsaufsichtsrechts nicht. Dann können hohe Aktienquoten gefahren werden. In der bAV liegen die Gelder über viele Jahrzehnte fest. Da ist es sinnvoller, mit einer langfristigen Anlagestrategie mit hohen Aktienquoten die Vermögensbildung zu betreiben. Diese Vorschläge sind ganz aktuell in der politischen Debatte.

Was ist das Problem der Solvabilitätsvorschriften?

Das Solvency-II-Regime verspicht den Sieg im Marathonlauf dadurch zu erreichen, dass es 42 Kilometer in 420 100-Meter-Strecken unterteilt und an jedem einzelnen Zwischenpunkt misst, ob der Kandidat in Führung liegt. In Wirklichkeit kommt es aber nur auf die letzte Marke an. So ist das bei der Kapitalanlage auch. Bei einem 25-Jährigen brauchen Sie die erste Rententranche erst nach 42 Jahren, wenn die Rente beginnt. Das heißt Sie können Aktien oder Immobilien ein halbes Jahrhundert halten und wesentlich attraktivere Verzinsungen erzielen als über einen klassischen Deckungsstock.

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