Ein Beratungsgespräch: Wegen des sinkenden Höchstrechnungszinses werden Neuabschlüsse von Lebensversicherungen für die Kunden 2017 erneut teurer - für Makler bedeutet das ein erhöhtes Potenzial im Jahresendgeschäft. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.12.2016 um 11:38
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Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung wird zum 1. Januar 2017 wieder sinken – auf 0,9 Prozent. Wie sich das auf die Altersvorsorge auswirkt und was Makler jetzt tun können.

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sinkt der Garantiezins in der Lebensversicherung zum neuen Jahr erneut – von aktuell 1,25 auf 0,9 Prozent. Als Folge dessen werden viele Versicherer ihre Tarife wohl anpassen.

Für Kunden heißt das: Wer 2017 eine Altersvorsorge abschließt, erhält entweder geringere garantierte Leistungen oder muss für dieselben Leistungen eine höhere Prämie zahlen.

Für Makler stellt die bevorstehende Rechnungszinssenkung ein Potenzial für das Jahresendgeschäft dar. Berater sollten Kunden aufzeigen, welche Vorteile und Ersparnisse sie erhalten, wenn sie ein Altersvorsorgeprodukt bis zum Jahresende abschließen.

Dies gilt vor allem für sicherheitsorientierte Kunden, die bei ihrer Altersvorsorge auf Garantien setzen.

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