Versicherungsmakler Philip Wenzel. © privat
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  • 09.01.2017 um 12:08
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Der Versicherer HDI hat seine selbstständige Berufsunfähigkeitspolice Ego Top dem Markttrend entsprechend um eine Klausel bei Arbeitsunfähigkeit erweitert. Hier macht HDI vieles richtig, an einigen Stellen hakt es aber noch, findet Versicherungsmakler Philip Wenzel.

Faszinierend und todlangweilig zugleich – das sind Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) in der Regel. Sie bilden den Versicherungsschutz und damit das eigentliche Produkt, das der Kunde kauft. Aber weil sie eben so unbeschreiblich langweilig und unverständlich sind, liest man sie lieber nicht und hofft, dass es schon gutgehen wird.

HDI ist dieser Umstand bewusst. Deshalb hat er den eigentlichen AVB die sogenannten ERL-BU angehängt: Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingungen. Es ist zwar grundsätzlich zweifelhaft, ob der Kunde Bedingungen eher liest, wenn der Versicherer sie verlängert hat. Aber man muss hier schon lobend anerkennen, dass HDI um Verständigung zwischen Versicherer und Kunde bemüht ist.

Über dem Marktstandard

Da die Bedingungen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) Ego Top vom HDI schon immer über dem Marktstandard lagen, ist es nachvollziehbar, dass der Versicherer die Überarbeitung des Produkts auf die lange Bank geschoben hat. Möchte man die AVB also kritisieren, muss man deutlich machen, dass man hier auf hohem Niveau jammert. Allerdings darf auch ein guter BU-Anbieter nicht darauf hoffen, dass Mängel einfach so durchgehen.

Was vielleicht noch als mein persönliches Problem gewertet werden darf, ist die etwas erschwerte Lesbarkeit des Textes. Ich hatte das eine oder andere Mal den Eindruck, als würde HDI versuchen, gleichzeitig lesbar und rechtsverbindlich zu bleiben. Das klappt aber nicht immer.

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