Versicherungsmakler Philip Wenzel. © privat
  • Von Redaktion
  • 15.11.2016 um 07:55
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Mit der betrieblichen Arbeitsunfähigkeitspolice der Rheinland Versicherung bekommen Mitarbeiter ihren Lohn, auch wenn sie länger als 42 Tage krank sind. Die Idee findet Versicherungsmakler Philip Wenzel top, die Umsetzung nicht.

Mitarbeiterbindung ist aufgrund der demografischen Entwicklung ein wichtiges Thema. Weniger Geburten bedeuten, dass es künftig immer weniger Arbeiter gibt. Da ist es nur konsequent, wenn Arbeitgeber nach Wegen suchen, ihr Unternehmen aufzuhübschen, um für die verbleibenden Arbeitnehmer am ausgedünnten Arbeitsmarkt attraktiv zu sein.

Die Rheinland Versicherung hat sich dieses Themas angenommen und eine betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Versicherung) auf den Markt gebracht. Vertrieblich ist das Produkt schnell erklärt: Es verspricht dem Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung über den 42. Tag hinaus. Bedingungsgemäß kommt der Versicherer für die prognostizierte Lücke zwischen dem gezahlten Krankengeld und dem regulären Nettoeinkommen auf. Die versicherte Leistung ist auf maximal 600 Euro im Monat beschränkt – was im Schnitt ausreichen dürfte.

Versicherungsleistung in acht Stufen

Die Versicherungsleistung orientiert sich am Einkommen und ist in acht Stufen aufgeteilt von 1 bis 1.000 Euro Bruttoeinkommen, für die 165 Euro an monatlicher Renten-Leistung erbracht würden, bis zu 4.001 bis 4.237 Euro, für die 500 Euro monatliche Versicherungsleistung angedacht sind. Die Prämie liegt zwischen 6,80 Euro und 19,10 Euro pro Monat. Tarifliches Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigt die Rheinland bei der Ermittlung der Versicherungssumme, Tantiemen und leistungsbezogenen Boni nicht.

Sollte sich der Leistungsbedarf ändern, darf der Versicherer den Beitragssatz ändern. Dabei ermittelt er die Veränderung des Leistungsbedarfs für jedes Risiko gesondert. Dadurch dürften in kleinen Gruppenverträgen schon wenige Leistungsfälle zu erheblichen Erhöhungen führen. Eine Anpassungsmöglichkeit ist für den Versicherungsnehmer grundsätzlich schon eine beachtliche Übertragung des biometrischen Risikos. Durch die Verengung des Kollektivs auf den einzelnen Gruppenvertrag ist dieses Risiko für den Arbeitgeber deutlich verschärft.

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