Ein Patient im Krankenhaus. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 14.05.2016 um 14:49
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Wer sich privat krankenversichern will, muss sich mit dem Thema Krankentagegeld befassen. Wichtig ist es vor allem, auf die Höhe zu schauen, rät Versicherungsmakler und PKV-Experte Sven Hennig. Denn oft ist das vereinbarte Krankentagegeld zu niedrig.

Oft sei das Krankentagegeld im Vertrag der Krankenvollversicherung mit abgedeckt. „Schauen Sie mal in Ihren eigenen Vertrag, welchen Betrag lesen Sie dort? Viele Versicherer geben die Leistung als eine Zahl hinter der Tarifbezeichnung an. Ein Tarif KT43/80 bedeutet somit, die Leistung beginnt nach dem 43. Tag und umfasst einen Betrag von 80 Euro Tagessatz“, schreibt Versicherungsmakler Sven Hennig in seinem Blog.

Ein Krankentagegeld soll Arbeitnehmer schützen, die länger krank sind. In den ersten sechs Wochen erbringt der Arbeitgeber das bisherige Nettoeinkommen als Lohnfortzahlung weiter. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung.

Wie viel das ist, erläutert Hennig am Beispiel eines kinderlosen Arbeitnehmers mit 3.000 Euro Brutto- und 1.882 Euro Nettoeinkommen. Als Grundlage fürs Krankentagegeld gilt zunächst 70 Prozent vom Bruttoeinkommen. Das wären hier pro Tag 77 Euro. Aber: Das Krankengeld darf nicht mehr als 90 Prozent vom Nettoeinkommen auf den Tag herunter gerechnet betragen. Dann landen wir bei 56,46 Euro.

Die Lücken sind nicht ohne

Von diesem Krankentagegeld gehen noch Sozialabgaben ab: Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie in diesem Fall eine Kinderlosezuschlag. Am Ende kommt der Beispielkunde auf eine Summe von 49,45 Euro pro Tag. Das Nettokrankengeld liegt in Summe bei 1.483,52 Euro und damit 398,48 Euro unter dem Nettoeinkommen des Arbeitnehmers.

Bei einem Privatversicherten ist das Krankentagegeld so hoch, wie es der Kunde abschließt – wobei es hier seitens der Versicherer oft Höchstgrenzen gibt. Bei 80 Euro Krankentagegeld läge der monatliche Betrag bei 2.400 Euro. Bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von 2.827,28 Euro, belaufe sich die Differenz schon auf 427,28 Euro.

Abzüge bei Privatversicherten werden oft vergessen

Vergessen würden bei der Festlegung des Krankentagegelds oft die Abzüge, erklärt Hennig. Zwar fielen keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung an und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung seien freiwillig. Wer letztere zum Beispiel aber nicht bezahle, müsse gerade bei einer langen Krankheit mit den Folgen für die spätere Altersrente rechnen.

Aus Hennigs Sicht ist es daher empfehlenswert, die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig zu zahlen. „Der Antrag dazu muss binnen drei Monaten nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden, nur dann ist die nahtlose Versicherung möglich“, schreibt der PKV-Experte. Dann aber ist das Krankentagegeld eindeutig zu niedrig. Dann müssten es für den Privatversicherten im Beispielfall eher 140 Euro pro Tag sein.

Die ausführlicheren Rechenbeispiele finden Sie auf Sven Hennigs Blog.

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