Beratungsgespräch: Makler haben bestimmte Betreuungspflichten gegenüber ihren Kunden. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 13.05.2016 um 17:22
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Für laufende Verträge bekommen Versicherungsmakler Bestandsprovision. Im Gegenzug müssen sie bestimmte Beratungsleistungen erbringen. Welche das sind, erklärt ein Rechtsexperte.

Die Betreuungspflicht des Versicherungsmaklers sei zwar gesetzlich nicht geregelt, erklärt Rechtsanwalt Jens Reichow, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, gegenüber Asscompact.de. Trotzdem sprechen sowohl die Ausgestaltung des Maklervertrags als auch das Vergütungsmodell des Versicherungsmaklers für das Bestehen einer laufenden Betreuungspflicht. Doch wie weit reicht diese?

„Sicherlich dürfte man nicht vom Versicherungsmakler verlangen können, eine ungefragte aktive Beratungsleistung zu erbringen“, erklärt der Rechtsexperte. Allerdings schuldet der Makler seinen Kunden eine sogenannte anlassbezogene Beratung.

„Ist für den Versicherungsmakler also erkennbar, dass der Versicherungsnehmer seiner Beratung bedarf, so wird er diese aktiv anbieten müssen“, schreibt Reichow. Schließlich könne man nicht erwarten, dass der Versicherungsnehmer als Laie seinen Beratungsbedarf erkennt und von sich aus den Versicherungsmakler zu konkreten Anpassungen oder Erweiterungen des Versicherungsschutzes auffordert. Ändern sich also beim Versicherungsnehmer Umstände, die Einfluss auf seinen Versicherungsschutz haben, muss der Makler handeln und Lösungen anbieten. 

Welche Anlässe führen zur Beratungspflicht?

Zu einer Beratungspflicht der Versicherungsmakler führen zum einen Anlässe, die „der Sphäre des Versicherungsnehmers entspringen“, erklärt der Rechtsanwalt. Das könnte beispielsweise eine Änderung oder Erweiterung des versicherten Risikos sein. Zum anderen können Beratungsanlässe aus der Sphäre des Versicherungsmaklers resultieren – zum Beispiel im Fall von Produktverbesserungen.

Schließlich könne der Kunde sich nicht fortlaufend beim Versicherungsmakler nach Änderungen im Produktangebot erkundigen, begründet Reichow. Andererseits könne es auch nicht Aufgabe des Maklers sein, sich regelmäßig über Änderungen der Situation des Kunden zu erkundigen. „Jede Partei ist also dafür verantwortlich, Änderungen aus der eigenen Sphäre mitzuteilen“.

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