Die 92-jährige Ilse Schuldt tröstet im Pflegeheim Jakobi-Stift der Diakonie in Rostock den 5-jährigen Karl bei einem Brettspiel: Ab dem kommenden Jahren gelten in Deutschland neue Gesetze für die Pflege. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 24.08.2016 um 15:00
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Ein neues Gesetz, eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit, mehr Leistung – in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist ab 2017 alles anders. Wir haben Versicherer gefragt, wie sie ihre Pflegeprodukte an das neue Gesetz anpassen.

Mit dem Jahreswechsel beginnt in der gesetzlichen Pflegeversicherung eine neue Ära. Denn mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1. Januar 2017 gilt dann ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Bisher wurde eine Pflegebedürftigkeit vor allem nach körperlichen Beeinträchtigungen bestimmt – das wurde gerade pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, Stichwort Demenz, kaum gerecht.

Das wird sich nun ändern. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen jetzt, wie selbstständig jemand in seinem Alltag noch handeln kann. Sechs verschiedene Bereiche spielen dabei eine Rolle: wie mobil jemand ist, wie gut jemand noch Dinge verstehen und kommunizieren kann, wie sich jemand verhält, ob sich Personen selbst versorgen können und auch in der Lage sind, Medikamente zu nehmen oder zum Arzt zu gehen, und schließlich, ob und wie gut es noch gelingt, den Tagesablauf zu gestalten und mit anderen Menschen in Kontakt zu bleiben.

Anhand dieser Messlatte stufen die Gutachter die pflegebedürftigen Personen dann in fünf Pflegegrade ein – die bisherigen drei Pflegestufen sind Geschichte. Wer bisher in eine Pflegestufe eingeordnet war, muss sich nicht neu begutachten lassen, es erfolgt eine automatische Einteilung in einen der Pflegegrade. Beispiel: Wer bisher in Pflegestufe III eingeordnet war, wird nun dem vierten Pflegegrad zugeteilt. Für die vollstationäre Pflege gibt es dann vom Staat 1.775 Euro statt bisher 1.612 Euro.

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Welche Folgen wird die Pflegereform haben? Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass rund 500.000 Menschen nun als pflegebedürftig eingestuft werden, die es vorher per Definition nicht waren. Auch die Leistungen werden tendenziell steigen. Um das einigermaßen aufzufangen, müssen die Bundesbürger ab 1. Januar 2017 höhere Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Um 0,2 Prozentpunkte geht es nach oben auf 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose müssen mit 2,80 Prozent etwas mehr abführen.

Trotz aller Verbesserungen – wer glaubt, die gesetzliche Pflegeversicherung sei nun ein Vollkaskoschutz, irrt: „Auch nach dem Inkrafttreten der Pflegereform reicht die Pflegepflichtversicherung nicht aus, um die Kosten der Pflegebedürftigkeit zu decken. Private Absicherung bleibt notwendig“, sagt Marcel Röttgen, Leiter der Abteilung Produktmanagement Ergänzungsversicherung bei der Ergo. „Heute denken viele Menschen, dass die Pflegepflichtversicherung analog der Krankenversicherung alle Leistungen abdeckt. Dies ist aber nach wie vor nicht richtig.“

An diesem Glauben ist die Politik hierzulande nicht ganz unschuldig, findet Stefan M. Knoll, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Familienversicherung (DFV). Zwar sei es keinesfalls Sache des Staats, die vollständige Absicherung seiner Bürger zu übernehmen. „Das Schlimme ist jedoch, dass die Politik diese Realität nicht ausspricht und den Anschein erweckt, dass das PSG II vor Altersarmut und finanzieller Überbelastung schützt. Das tut es jedoch nicht.“

Lücken bleiben auch nach der Reform

Ein Beispiel dafür liefert die Allianz: Knapp ein Drittel der Pflegebedürftigen lebt derzeit in einem Heim – eine teure Angelegenheit. 3.250 Euro im Monat kostet ein vollstationärer Pflegeheimplatz im Schnitt, in Großstädten teils deutlich mehr. Von diesen Kosten deckt die gesetzliche Pflegeversicherung – je nach Pflegestufe oder dann Pflegegrad – nur einen Teil ab. Derzeit sind das 1.612 Euro, in Härtefällen 1.995 Euro, nach der Reform bis zu 2.005 Euro. Für den Rest müssen die Betroffenen selbst aufkommen.

Eine private Pflegezusatzversicherung ist daher in den Augen vieler Experten eine Pflichtversicherung. Produkte, um die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit abzusichern, gibt es viele. Wie ändern sich diese aber nach der Reform? Werden sie angepasst? Gibt es komplett neue? Und was passiert mit den Beiträgen? Das haben wir einige Versicherer gefragt.

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