Das Europäische Parlament in Straßburg. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 23.03.2016 um 16:15
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Die neue Versicherungsvermittlungsrichtlinie IDD ist beschlossene Sache. Neben Weiterbildungs- und Transparenzpflichten geht es vor allem um die Vergütung von Vermittlern. Provisionen dürfen nur noch fließen, wenn sie den Verbraucher nicht benachteiligen.

Jetzt ist es offiziell: In zwei Jahren wird es in Europa neue Regeln für den Vertrieb von Versicherungsprodukten geben. Nach erfolgreichen Trilog-Verhandlungen winkten das Europäische Parlament und der Europäische Rat Ende 2015 die sogenannte Insurance Distribution Directive, kurz IDD, durch. Jetzt haben die jeweiligen Länderregierungen bis Anfang 2018 Zeit, um die Direktive in nationales Recht umzusetzen.

Was ist neu? Im Vergleich zur bisher geltenden Vermittlerrichtlinie IMD ist IDD wesentlich breiter gefasst. Sie gilt nicht nur für Vermittler, sondern für alle Vertriebswege und auch für alle Versicherungssparten. Darin eingeschlossen sind selbstständige Versicherer, der Direktvertrieb, der Angestelltenvertrieb der Versicherer, Vergleichsportale und der nebenberufliche Vertrieb. Dadurch sollen nun 98 Prozent des Markts abgedeckt sein – unter IMD waren es nur 48 Prozent.

Ziel der neuen Direktive ist ein höherer Schutz für Verbraucher, eine bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Produkte in den EU-Mitgliedsstaaten und ein fairerer Wettbewerb im Markt. Ein wesentlicher Punkt der Richtlinie ist die Weiterbildung. Vermittler müssen künftig nicht nur ihre Ausbildung nachweisen, sondern auch dokumentieren, dass sie sich ständig weiterbilden. „So wird sich ab 2018 jeder Versicherungsvermittler mindestens 15 Stunden im Jahr weiterbilden müssen“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung. Diese Stunden müssen „substanziell“ sein. Was das bedeutet, muss der Gesetzgeber festlegen. Rottenbacher: „Wir möchten, dass diese Weiterbildung die Vermittler wirklich weiterbringt und sie im täglichen Geschäft davon profitieren. Ein Absitzen von Zeiten werden wir nicht unterstützen“, sagt er.

Wesentlich relevanter für den Alltag von Vermittlern sind die neuen Transparenzvorschriften. So müssen sie beim Verkauf einer Versicherung künftig angeben, wer ihre Vergütung bezahlt und um welche Vergütungsform es sich handelt: Provision, Honorar oder Courtage. Ein Provisionsverbot gibt es auf europäischer Ebene also nicht – einzelne Mitgliedsstaaten dürfen hier aber weiter gehen, wenn sie wollen. Ist Deutschland hier ein Kandidat? „Nein, das glaube ich nicht“, meint Rottenbacher. „Die Politik hat unserer Einschätzung nach erkannt, dass ein Provisionsverbot nicht der richtige Weg ist, um die Altersvorsorge zu stärken und die Beratungsqualität zu erhöhen.“

Provision darf nicht nachteilig sein

Nichtsdestotrotz haben die europäischen Gesetzgeber aber einen wichtigen Satz in die Richtlinie geschrieben. So darf es Provisionen nur noch geben, wenn sie keinen „nachteiligen Einfluss“ für den Verbraucher haben. Die hochspannende Auslegung, was das denn genau bedeutet, muss die europäische Aufsichtsbehörde Eiopa noch festlegen. Vermittler müssen vor dem Verkauf einer  Versicherung außerdem die Lebenssituation und den Bedarf an Versicherungen einem Faktencheck unterziehen. Jeden vorvertraglichen Vorschlag muss der Berater in einer Empfehlung festhalten.

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