Das Amtsgericht Neu-Ulm in Bayern: Die falsche Witwe hatte sich selber angezeigt und muss nun das ergaunerte Geld zurückzahlen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 24.11.2016 um 11:32
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30 Jahre lang Witwenrente, obwohl man nie verheiratet war? Bei einer Frau aus Bayern war das Realität – und hätte sie sich nicht selbst angezeigt, wäre der Fall wohl auch nie aufgeflogen. Um rund 170.000 Euro betrug sie die Deutsche Rentenversicherung über die Jahre. Was mit einer Notlüge begann, endete mit einem zu großen schlechten Gewissen vor Gericht.

Was war geschehen?

28 Jahre lang kassierte eine jetzt 65-Jährige aus Bayern Witwenrente. Der Haken: Sie war nie verheiratet und ist somit auch keine Witwe. Die gebürtige Kasachin war 1988 mit ihren zwei Kindern nach Deutschland gekommen, um ein neues Leben zu beginnen. Ihr Lebensgefährte war fünf Jahre zuvor verstorben – und so bat sie um Unterstützung vom Staat.

Sie habe nicht gewusst, dass Witwen- und Waisenrente hierzulande nicht dasselbe sind. Deshalb, so die Frau, habe sie zu einer Notlüge gegriffen: „Ich hatte Angst, dass ich kein Waisengeld für meine Kinder bekomme und habe dann so getan, als wäre ich mit ihrem verstorbenen Vater verheiratet gewesen“, sagt sie gegenüber der Augsburger Allgemeinen Zeitung.

Sie besaß zwar keine Heiratsurkunde, aber den Angestellten der Gemeindeverwaltung konnte sie dennoch von ihrem Schicksal überzeugen; und so bekam sie sowohl Witwen-, als auch Waisenrente. Über die 28 Jahre kam eine ordentliche Summe zusammen: 168.046,55 Euro.

„Ich habe die ganze Zeit über seelisch sehr gelitten. Mit 65 Jahren wollte ich damit endlich Schluss machen, sonst wäre ich in meinem Leben nicht mehr froh geworden“, berichtet die 65-Jährige später vor Gericht. Vor kurzem hat sie sich bei der Polizei selbst angezeigt und hat bereits begonnen, das ergaunerte Geld zurückzuzahlen. Ohne dieses Handeln wäre der Fall wohl nie aufgeflogen.

Das Urteil

Der Richter des Amtsgerichts Neu-Ulm verkündete, dass die Selbstanzeige positiv zu werten ist. Dennoch sei es aufgrund der hohen Summe ein Betrug besonderen Ausmaßes. Der Richter verurteilte die 65-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten mit der Auflage, „den Schaden mit besten Kräften wieder gutzumachen, mindestens 200 Euro monatlich“.

Das sei, nach Aussagen ihres Verteidigers, möglich. 13.000 Euro seien schon überwiesen, Ende des Jahres sollen weitere 12.000 Euro dazukommen und ein Dauerauftrag mit 200 Euro monatlich sei bereits eingerichtet.

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