Die Grafik zeigt, wie lebensbegleitendes Versicherung geht. © Frank Dietrich
  • Von Redaktion
  • 29.06.2016 um 20:09
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Versicherungsschutz sollte lebensbegleitend vereinbart werden, und nicht von einem Alter oder Risiko abhängig gemacht werden. Davon ist Makler Frank Dietrich überzeugt. In seinem Gastbeitrag erklärt er am Beispiel eines Kindes, wie das funktionieren kann.

Es geht in diesem Artikel nicht um die Beurteilung der Systeme der Krankenversicherung oder dem Rat zu dem einen oder anderen Produkt – es geht darum, das Bewusstsein und die Sensibilität zu stärken, diese Absicherung als zwingend notwendige Vorsorge zu verstehen und nicht erst darüber nachzudenken, wenn die Hütte schon brennt.

Ich möchte mit diesem Artikel eine Art Roten Faden liefern und in folgender Grafik in einfacher Form verdeutlichen, dass Versicherungsschutz lebensbegleitend vereinbart sein sollte. Und nicht grundsätzlich von einem besonderen Alter, je nach Risiko, abhängig gemacht sein sollte. Welche Absicherung sollte mindestens getroffen werden, um auf Unerwartetes vorbereitet zu sein? Risiken warten nicht darauf, dass wir uns Zeit nehmen, diese abzusichern.

Grafik vergrößern.

Beginnen wir mit der Geburt eines Kindes, das selbst keine Absicherung treffen kann.

Private Krankenversicherung der Elten

Sind die Eltern privat versichert, achten Sie im Detail auf die vertraglich versicherten Leistungen gegenüber denen, die in der Gesetzlichen zur Verfügung stehen würden. Warum? Ein gerade aktueller Fall zeigt wiederholt, dass die meisten der angebotenen Tarife am PKV-Markt existenzielle Lücken für Versicherte haben können. Trotz zwingender Notwendigkeit wird dann nicht gezahlt. Prüfen Sie inhaltlich und bitte noch lange genug vor der Geburt des Kindes. Sind die gewünschten/benötigten Leistungen vorhanden, gibt es Beschränkungen oder Einschränkungen?

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Welche Auswirkungen haben diese im Leistungsfall? Meiner belegbaren Auffassung nach gibt es derzeit maximal drei Anbieter am Markt, die ein solches Versicherungsniveau in der PKV anbieten. Alles andere muss man sich leisten können – spätestens im (nicht)versicherten Leistungsfall. Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen.

Gesetzliche Krankenversicherung der Eltern

Sind die Eltern gesetzlich versichert, so achten Sie bitte auf Satzungsleistungen, die zwar nur eine geringe Unterscheidung der Kassen am Markt definieren und gegebenenfalls auf Zusatzversicherungsschutz, wie zum Beispiel in der stationären Unterbringung.

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