maxpool-Geschäftsführer Oliver Drewes ©
  • Von Redaktion
  • 11.07.2014 um 14:59
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Der Maklerpool Maxpool hat die Schnauze voll. Anlass ist eine Sendung bei RTL um Schuldnerberater Peter Zwegat. In einer Sondersendung zum Thema „Raus aus der Rentenfalle“ würde Falschaussage auf Falschaussage folgen und der Maklerberuf verunglimpft. Maxpool hat zu der Sendung nun Stellung genommen.

Diesen Kommentar hat uns Maxpool freundlicherweise zur Verfügung gestellt

Ein ganzer Berufszweig wird in dem „Renten-Spezial“ von Herrn Zwegat pauschal verunglimpft und diffamiert. Schlechte journalistische Arbeit und eine vermeintliche Expertin der Verbraucherzentrale NRW führen zu einer Reihe von Falschaussagen.

Dazu der maxpool Geschäftsführer Oliver Drewes: „Persönlich halte ich das Format der Sendung von Herrn Zwegat für fragwürdig. Wir haben uns in diesem Fall trotzdem einmal eingehend mit den Inhalten der letzten Sendung befasst, da ich meine, dass die öffentliche Wahrnehmung permanent einseitig geprägt wird. Selbst ein solch schlichtes Format wie die Sondersendung von Herrn Zwegat maßt sich inzwischen an, den Berufszweig des unabhängigen Versicherungsmaklers pauschal und fachlich vollkommen verkehrt zu verurteilen und öffentlich in den Schmutz zu ziehen. Flankiert durch eine vermeintliche Verbraucherschützerin, die aus fachmännischer Sicht wirkliche Schlecht- und Falschberatungen leistet und zusätzlich handfeste Unwahrheiten behauptet. Das hierdurch der Verbraucher wirklich geschützt wird, vermag ich zu bezweifeln.“

Von Provisionshaien und schlechten Beratern

Der Hamburger Maklerpool kooperiert mit mehr als 5.000 unabhängigen Versicherungsmaklern und stellt die Beratungsqualität seiner eigenen Fachberater gegenüber den Kooperationspartnern sowie die Qualität in den Kundenberatungen in den Mittelpunkt seiner Arbeit. „Wir lassen es uns nicht weiter gefallen, in wenig fundierten Berichten immer wieder als Provisionshaie und als schlechte Berater bezeichnet zu werden. Der Berufsstand des unabhängigen Versicherungsmaklers ist ehrenwert und gelebter Verbraucherschutz. Meine Kollegen und ich fühlen uns in unserer Berufsehre gekränkt und wir haben es satt, diese Form der Berichterstattung stillschweigend hinzunehmen. Die schlechte Arbeit einzelner schwarzer Schafe ist nicht pauschal auf den gesamten Berufszweig der Versicherungsmakler zu übertragen. Zumal die Schlechtleistung von Versicherungsvertretern oft mit der Arbeit von unabhängigen Versicherungsmaklern vermischt und unqualifiziert verwechselt werden, was auch in der Sendung von Herrn Zwegat wieder passiert ist“, erklärt Oliver Drewes.

Vor diesem Hintergrund hat maxpool zu den gröbsten Falschaussagen der Sendung einen umfassenden Faktencheck angefertigt, mit dem einzelne unwahre Behauptungen richtig gestellt und auch tiefergehend erläutert werden (siehe weiter unten). Parallel hat maxpool inzwischen die Kanzlei Michaelis damit beauftragt, bei der RTL Redaktion eine Richtigstellung der unwahren Tatsachenbehauptungen einzufordern. Zusätzlich wendet sich Drewes zeitgleich mit einer förmlichen Vorstandsbeschwerde an die Mediengruppe RTL, um auf die fachlich falsche journalistische Arbeit in einer vermeintlichen „Spezialsendung“ hinzuweisen.

Makler oder Vertreter?

In der RTL-Spezialsendung „Raus aus der Rentenfalle“ von Peter Zwegat am 09.07.2014 werden gleich mehrere Falschaussagen getroffen, deren Richtigstellung wir keinesfalls versäumen möchten. Angeblich wurden vier Versicherungsmakler einem Qualitätscheck unterzogen. Mithilfe von versteckten Kameras zeichnete RTL die Gespräche auf, um diese anschließend in stark verkürzter Form wiederzugeben. Die gesprochenen Inhalte wurden von einer Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale NRW unqualifiziert, sehr einseitig vernichtend bewertet. Drei von vier Beratungsgesprächen wurden als Falschberatung bezeichnet – inwieweit die Beratungsqualität tatsächlich als unzureichend anzusehen sind, bleibt dem versierten Zuschauer aufgrund der starken Kürzungen verborgen.

Die Auswertungen vonseiten der Verbraucherzentrale sind jedoch keinesfalls als objektiv anzusehen. Vielmehr sind die Aussagen fachlich kaum fundiert und in Teilen münden sie schlichtweg in unwahre Tatsachenbehauptungen. Insgesamt wird in das Berufsbild des „Versicherungsmaklers“ der Sendung fortlaufend diffamiert und ein ganzer Berufszweig zu Unrecht pauschal abgeurteilt. In der Sendung wird behauptet, dass die Beratungen von „Versicherungsmaklern“ durchgeführt wurden. In mindestens einem Fall wurden jedoch die Berufsbilder des „Versicherungsmaklers“ (unabhängiger Interessenvertreter des Kunden) und das Berufsbild des „Versicherungsvertreters“ (Angestellter und Interessenvertreter des Versicherers) vertauscht, was für ein mangelndes Verständnis der Materie spricht. Mutmaßlich trifft diese unsaubere Darstellung sogar auf zwei der angeblichen drei Falschberatungen zu.

Neun von zehn Verträgen werden gekündigt?

Die Verbraucherschützerin behauptet, dass „neun von zehn Verträgen innerhalb der ersten zehn Jahre gekündigt würden“. Dabei handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Keine seriöse Statistik belegt solche Zahlen. Schon wir als maxpool können mit unseren Bestandsstatistiken eindeutig belegen, dass diese Zahl keinesfalls zutrifft. Bundesweit bestehen aktuell rund 90 Millionen Lebensversicherungsverträge. Wie könnte das möglich sein, wenn 90 Prozent der Verträge innerhalb von zehn Jahren storniert werden?

Weiterhin wird dargestellt, dass aufgrund der Inflation die Kaufkraft der Altersversorgung in die Bedeutungslosigkeit abflacht. Dabei wird nicht darauf eingegangen, dass aufgrund der Inflation auch die Beitragszahlungen in der Ansparphase zunehmend ebenfalls „weniger belastend“ werden. Außerdem betrifft die Inflation nach Darstellung des Berichts nur die Produkte der Lebensversicherer, denn die Versicherungsprodukte sind nach Abzug der Inflation „deutlich unattraktiver“, so Peter Zwegat.

Und das, obwohl die Gesamtverzinsung der deutschen Lebensversicherungsprodukte rückblickend stets deutlich ÜBER Inflation verzinst wurden. Selbst die angesichts des Marktumfeldes derzeit sehr geringe Verzinsung der Lebensversicherungsprodukte in Höhe von 3 bis etwas über 4 Prozent (je nach Anbieter) liegt im Vergleich zu anderen Sparformen auch in der derzeitigen Niedrigzinsphase sehr gut im Markt.

Nur der Banksparplan ist sinnvoll?

Der Banksparplan, der von der Verbraucherschützerin als „einzig sinnvolle Form der Altersversorgung“ angepriesen wird, ist nach Aussage des Berichts von der Inflation jedoch offenbar nicht betroffen. Diese Darstellung ist absurd, da die im Bericht erwähnten Zinserträge von 0,4 bis 1,25 Prozent, die der Banksparplan erwirtschaften würde, sogar jetzt schon unterhalb der derzeitigen Inflationsrate (2013: durchschnittlich 1,5 Prozent) angesiedelt sind. Sofern die Kundin also der Empfehlung der Verbraucherschützerin folgt und tatsächlich ihre langfristige Altersversorgung dauerhaft über diesen Weg gestaltet, dann fährt sie alljährlich eine effektive Minusrendite ein. Aus unserer Sicht eine eklatante Falschberatung, die durch die Dame der Verbraucherzentrale aufgebracht wird.

Um Inflation und Kaufkraftverlust zu begegnen, spricht die Verbraucherschützerin randläufig eine „Beitragsdynamik“ als probates Mittel an, um diese Verluste mit leicht ansteigenden Beitragszahlungen zu kompensieren. In diesem Zusammenhang behauptet die Verbraucherschützerin, dass es dabei nur einen Nachteil gäbe: Die über die Laufzeit entstehenden Beitragssteigerungen würden angeblich bei Vertragsabschluss schon mit verprovisioniert. Daher rät sie von Beitragsdynamiken ab, da diese zu viele Kosten bei Vertragsabschluss verursachen. Dabei handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Als profunder Marktkenner bestreiten wir, dass irgendwo am Markt auch nur ein einziger Tarif zu finden ist, der Beitragsdynamiken bereits bei Vertragsabschluss verprovisioniert. Diese Aussage ist schlichtweg unqualifiziert und verkehrt.

Muss Altersvorsorge-Geld jederzeit verfügbar sein?

Es wird mehrfach im Bericht betont, dass das Geld der Altersversorgung „jederzeit verfügbar“ sein müsse. Diese Aussage ist bestenfalls „Geschmackssache“, aber keinesfalls generell richtig. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die Altersversorgung somit gravierend gefährdet ist, noch im Erwerbsleben regelmäßig „verbraucht“ zu werden – immer dann, wenn der Kundin kurzzeitig „Mittel fehlen“. Insofern könnte man auch so argumentieren, dass eine „jederzeit verfügbare“ Altersversorgung keine Altersversorgung ist, sondern dann nur als „Notgroschen für schlechte Zeiten“ zu sehen ist.

Mit der Konsequenz, dass bei Erreichung des Rentenalters möglicherweise keine Altersversorgung mehr vorliegt. Dies deckt sich mit den Gestaltungen des Gesetzgebers, der die steuerlich geförderten Produkte (Riester-Rente, Basis-Rente und die betriebliche Altersversorgung) vor diesem Hintergrund als fast „unkündbar“ gestaltet hat. Insofern hätte man diesen Punkt im Rahmen einer qualifizierten Beratung der 25-jährigen Kundin erläutern müssen. Ob die Berater darauf hinwiesen und vor diesem Hintergrund ihre Beratung auf Rentenversicherungen konzentrierten, ist aufgrund der Kürzungen der Beratungsgespräche nicht ersichtlich.

Auch Bausparverträge sollen sich nicht rechnen

Des Weiteren erwähnt die Verbraucherschützerin, dass Bausparverträge sich ebenfalls „nicht rechnen“ würden. Der dortige Zins sei so gering, weil man dafür ja später ein günstiges Bauspardarlehen abrufen könne, aber nur dann, wenn man dieses für einen Hausbau benötigt. Dabei wird nicht erwähnt, dass von Bausparkassen auch sogenannte „Hochzinsprodukte“ angeboten werden, die immerhin aktuell mit bis zu 2,5 Prozent noch doppelt so hohe Zinsen bieten wie der angeblich so sinnvolle Banksparplan mit nur 1,25 Prozent.

Ferner geht aus dem Bericht nicht hervor, ob die „Musterkundin“ vielleicht ja sehr wohl mal einen Hausbau in Erwägung ziehen könnte, dann würden auch die Modelle mit den geringen Kreditzinsen von Bausparkassen sinnvoll sein. Stattdessen sei es aus Sicht der Verbraucherschützerin im Übrigen „die sinnvollste Art der Altersversorgung“, wenn die Musterkundin ihren Autokredit zunächst abbezahlt. Auch diesbezüglich kann man bestenfalls von einer „Geschmackssache“ sprechen. Dagegenzuhalten ist, dass die Kundin sich nach dem abbezahlten Autokredit möglicherweise bald wieder das nächste Auto kauft. Mit dem Eintritt ins Rentenalter hätte sie dann zwar zumeist abbezahlte Autos gefahren, jedoch keine Altersversorgung für den eigentlichen Lebensunterhalt im Rentenalter.

Überzogene Lebenserwartung als Vorwurf

In grafischen Darstellungen zeigt der Bericht ferner auf, dass Versicherungsprodukte angeblich auf eine vollkommen „überzogene Lebenserwartung“ abgestellt seien. Die durchschnittliche Lebenserwartung wird darin erkennbar mit 76 dargestellt, wohingegen die Versicherer angeblich eine unangemessen lange Lebenserwartung kalkulatorisch zugrunde legen würden. Auch diese Aussage ist nicht korrekt. Laut Statistischem Bundesamt beträgt die aktuelle durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland 77 Jahre für Männer und 82 Jahre für Frauen. Diese Lebenserwartung bezieht sich allerdings auf ein 0-jähriges Kind.

Der Kunde eines Versicherungsproduktes ist aber älter, sodass er bestimmte „Todesgefahren“ bereits überstanden hat (mindestens die Kinder- und Jugendsterblichkeit). Insofern wird ein erwachsener Mensch statistisch älter. Als Extrembeispiel könnte man einen 90-jährigen Menschen sehen, der wäre demnach statistisch tot. Er lebt aber noch und hat dann auch noch eine statistische Restlebenserwartung von mehreren Jahren. Das ist ein nicht ganz triviales Thema, welches durch den Bericht sehr plump und inhaltlich verkehrt wiedergegeben wird.

Vorteil der lebenslangen Rente wird verschwiegen

Im Übrigen wurde nicht erläutert, dass es noch einen eklatanten Unterschied zwischen Banksparplänen und Lebensversicherungsprodukten gibt: Das Kapital eines Sparplanes ist im Fall einer überdurchschnittlichen Lebenserwartung irgendwann aufgebraucht. Die Rentenleistung eines Lebensversicherers ist lebenslang garantiert und deckt somit das „Risiko“ einer langen Lebenserwartung ab. Es wäre absurd, wenn der Lebensversicherer diese Kalkulation auf eine bundesdurchschnittliche Lebenserwartung von 76 Jahren für Männer abstellt, das sollte auch für eine vermeintliche Expertin der Verbraucherzentrale einleuchtend sein.

Bei genauer Betrachtung gäbe es noch weitere Inhalte, die falsch oder zumindest nicht objektiv wiedergegeben sind. Fraglich bleibt, warum die Gestaltung des Berichtes insgesamt sehr einseitig geprägt war und warum nur eine wenig qualifizierte Bewertung durch eine wenig versierte Verbraucherschützerin gezeigt wurde.

Fraglich bleibt auch, warum der Bericht inhaltlich dafür plädiert, die Altersversorgung systemisch umzustellen und in staatliche Hände zu überführen, was noch nirgendwo auf der Welt funktioniert hat. Es wird von freiwilligen Sparkonten im Rahmen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers gesprochen, der ja keine Gewinnerzielungsabsicht hätte. Zugleich zeigt der Bericht aber auch einen Herrn Teufel als Rentenexperten, der vorrechnet, dass der Staat aus der vorhandenen gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten 58 Jahren bereits mehr als 700 Milliarden Euro „entwendet“ habe, mit Berücksichtigung der Zinsen hätte er sogar 1,5 Billionen Euro für Bundeswehr und Sonstiges zweckentfremdet.

In diesen Rentenversicherungsträger soll man nun freiwillig zusätzliche Einzahlungen auf ein separates Konto für die Altersversorgung einbezahlen? Die Logik dieser Passage des Berichtes erschließt sich vor lauter Widersprüchlichkeit schlussendlich überhaupt nicht mehr.

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