Globuli sind in vielen Haushalten Deutschlands zu finden: Ob sich das nach den Forderungen der Kassenärzte bald ändert, ist fraglich. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 31.08.2016 um 10:36
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Wenn kein nachgewiesener Nutzen eines Medikaments vorliegt, soll es auch nicht von der Kasse finanziert werden. Das fordert Josef Hecken, Vorsitzender der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, schon länger. Gesetzlichen Krankenkassen sollte also demnach keine Erstattung für Globuli erlaubt sein. Jetzt schlossen sich auch die Kassenärzte dieser Meinung an. Sehr zur Entrüstung der Homöopathen selbst.

Die Debatte um die Erstattungswürdigkeit von Medikamenten oder Therapien, deren Nutzen nicht positiv getestet wurde, heizt sich weiter auf. Vergangenen Samstag stimmten die Kassenärzte den Forderungen von Josef Hecken, dem Vorsitzenden der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, zu. Dieser drängt schon seit Langem darauf, dass Krankenkassen homöopathische Mittel nicht freiwillig erstatten sollen.

„Es kann nicht sein, dass gesetzliche Krankenkassen Beitragsgelder für Leistungen verwenden, für die es keinen Nutzenbeleg gibt“, so Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Manche gesetzliche Krankenkassen erstatten bislang freiwillig Therapien und Arzneien, die nicht medizinisch belegt sind.

Hecken fordert, dass vorher Überprüfungen stattfinden und solche Gelder lieber in die Versorgung durch Ärzte fließen sollten. Auch warf er die Frage ein, ob es Heilpraktikern überhaupt erlaubt sein sollte, bei lebensgefährlichen Erkrankungen wie Krebs bestimmte Therapien anzuwenden.

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Als Antwort zeigte sich der Berufsverband akademischer Psychotherapeuten, dessen Berufstätigkeiten durch das Heilpraktiker-Gesetz geregelt werden, empört. Die Mitglieder forderten eine einheitliche Berufsbezeichnung, die die „hohe Qualität der Ausbildung“ ausmachen soll.

Zudem erhielt Hecken Vorwürfe vom deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte: Sie warfen ihm falsche Aussagen gegen die Homöopathie vor. Verbandschefin Cornelia Bajic aber gab zu denken, ob das aus dem Jahre 1939 stammende Heilpraktiker-Gesetz nicht auch mal den „aktuellen medizinischen Gegebenheiten“ angepasst werden sollte.

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