Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland. © Monuta
  • Von Redaktion
  • 14.09.2015 um 12:58
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Rund 70 Prozent der Deutschen haben im Familienkreis schon mal über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Nachlassregelung gesprochen. Konkret geregelt hat diese Angelegenheit aber nur ein Drittel. Das Potenzial für Makler ist daher enorm.

Das zeigt eine von der Monuta Versicherung in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage des Forsa-Instituts zur Generationenverantwortung. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Themen Sterben und Tod im Alltag der Menschen angekommen und allgegenwärtig sind“, erklärt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland. Wenn es um die Begleitung Angehöriger oder Freunde im konkreten Trauerfall geht, haben 64 Prozent der Befragten bereits geholfen. Weitere 12 Prozent waren oder sind aktuell in der Hospizarbeit tätig. Lediglich 7 Prozent aller Befragten haben sich noch nie für andere engagiert.

„Dennoch bestehen auch bei Beratern und Vermittlern noch zu häufig Berührungsängste bei schwierigen Vorsorgethemen wie dem Krankheits- oder Todesfall“, so Capellmann. Gerade im direkten Kundenkontakt verlange die Beratung zu Vorsorgethemen neben einer hohen fachlichen Kompetenz auch eine sensible Ansprache und Gesprächsführung.

In Bezug auf konkrete Vorkehrungen, die Menschen für den Krankheits- oder Todesfall getroffen haben, sind die Ergebnisse der aktuellen Studie für Vermittler und Berater alarmierend. So gaben etwa zwei Drittel der Befragten (76 Prozent) an, im Familienkreis bereits über eine Patientenverfügung gesprochen zu haben. Fast ebenso viele haben sich zu Vorsorgevollmacht und Nachlassregelung beziehungsweise Testament ausgetauscht. Doch lediglich 32 Prozent der Umfrage-Teilnehmer haben diese zentralen Verfügungen für sich tatsächlich geregelt.

„Das Interesse für Vorsorgethemen ist hoch. In Gesprächen mit Kunden erfahren wir jedoch, dass viele nicht wissen, worauf sie beim Ausfüllen von Vorsorgeverfügungen oder beim Verfassen eines Testaments achten sollen“, so Capellmann. „Im Rahmen unserer Trauerfall-Vorsorge können Berater und Vermittler daher Neukunden unter anderem mit der professionellen Ausfertigung einer rechtssicheren Patienten- und Vorsorgevollmacht unterstützen.“

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