Ein abgedecktes Dach in Minden: In Nordrhein-Westfalen kam es am Wochenende bereits zu heftigen Unwettern. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 24.05.2016 um 14:21
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Begleiter von Sonnenschein und Hitze sind oft schwere Unwetter. Das zeigt ein Blick in die Schadenstatistiken der vergangenen Jahre. Wie können sich Hauseigentümer schützen, welche Pflichten haben sie und was gilt es bei Schäden zu tun? Wir klären auf.

Einige Verhaltensregeln liegen auf der Hand. Wer ein Unwetter aufziehen sieht, kann sein Haus schützen. Dazu zählt etwa das Schließen von Fenster, das Herunterlassen von Roll-Läden oder das Ziehen von Steckern aller nicht benötigten elektrischen Geräte. „Denn auch ein Blitzeinschlag in einiger Entfernung kann zu kostspieligen Überspannungsschäden führen“, erklärt Rolf Mertens, Versicherungsexperte der Ergo.

Vorsicht sei generell auch bei sämtlichen Metallleitungen geboten, die von draußen ins Haus führen. Strom-, Gas- und Telefonleitungen sollten Verbraucher während des Gewitters nicht nutzen. Auch die Dusche oder das Bad sollten auf später verschoben werden. Zwar sei die Gefahr eines Stromschlags über das Leitungswasser gering – vor allem in modernen Häusern – sie sei aber selbst bei geerdeten Badewannen vorhanden, so Mertens.

Je nach Stärke des Unwetters juckt es Hausbesitzern in den Fingern, in Anbauten und Gärten nach dem Rechten zu sehen, oder das Dach zu checken, um nach losen Ziegeln Ausschau zu halten. Davon rät Mertens ab. Neben fallenden Ziegeln oder Ästen besteht auch die Gefahr, vom Blitz getroffen zu werden.

Wer von einem Schaden überrascht wird, sollte diesen zeitnah dokumentieren und bei der Versicherung melden. Auch sollten Verbraucher mögliche Folgen des Schadens abwenden, wenn möglich. Ist beispielsweise eine Fensterscheibe zerbrochen, sollte das Fenster abgedeckt werden, um Folgeschäden zu vermeiden.

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