Eine Familie im Kindergarten: Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Krankheiten - das sollte man bei der gesetzlichen Rente alles angeben. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 08.02.2016 um 18:44
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Gibt es Zeiten, in denen man gearbeitet hat, die Rentenversicherung davon aber nichts weiß? Die gilt es schnell zu melden, sonst verzichtet man freiwillig auf einen Teil der einem zustehenden Rente.

Arbeitnehmer erhalten einmal im Jahr Post von der Deutschen Rentenversicherung. Das Schreiben gibt Auskunft darüber, wie hoch die gesetzliche Rente später einmal ausfallen könnte. Zusätzlich informiert der Rentenversicherungsträger aber auch über den Versicherungsverlauf. Das erste Mal mit 27 Jahren, vorausgesetzt, man hat dann schon mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt.

Den zweiten gibt es mit 43 Jahren und ihn sollte man ganz genau unter die Lupe nehmen. Denn danach wird die spätere Rente berechnet. Darin steht, welche Daten die Rentenversicherung aus der Versichertenbiografie gespeichert hat. Fehlen Zeiten, in denen man beschäftigt war, sollte man sie schleunigst nachmelden.

Normalerweise bekommt die Rentenversicherung alle Daten automatisch gemeldet. Es gibt aber Zeiten, die man selbst beantragen und nachweisen muss. Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung sagt: „Für das Konto ist jeder Monat wichtig, es zählen Zeiten der Berufstätigkeit, Zeiten, in denen man arbeitslos war, aber auch Krankheit, Kindererziehung und Ausbildung“. Solche Lücken gilt es zu schließen. Kontenklärung nennt man das.

Doch wie weist man fehlende Zeiten nach? Der Rentenexperte erklärt: „Zeugnisse oder Bescheinigungen sollte man zusammen mit dem beiliegenden ausgefüllten Fragebogen zur Kontenklärung wieder zurückschicken.“ Und das auf jeden Fall. Auch wenn der Verlauf stimmt, zählt der Fragebogen als Bestätigung der angegebenen Zeiten.

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