Die Axa-Zentrale in Köln: Der Versicherer gehört zu den fünf, die die gesetzlichen Vorgaben bei den Standmitteilungen erfüllen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 21.09.2016 um 16:48
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Nur fünf deutsche Versicherer halten sich bei den jährlichen Standmitteilungen strikt an die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Das zeigt eine Untersuchung des Policen-Analysehauses Partner in Life. Der Rest enthält seinen Kunden zumindest einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vor.

Bei den jährlichen Standmitteilungen teilen Versicherer ihren Kunden wichtige Informationen zu ihren Lebensversicherungsverträgen mit. Dazu zählen unter anderem Garantieleistungen, Bewertungsreserven, Sockelbeteiligung und Rückkaufswert. Dadurch sollen sich Versicherte während der sehr langen Vertragslaufzeit Klarheit über die Entwicklung ihrer Ansprüche verschaffen können.

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das aber ganz anders aus. Das zeigt eine Studie des Policenkäufers Partner in Life (PIL). Die Forscher untersuchten Standmitteilungen von 35 Versicherern, die nach Beitragssumme insgesamt mehr als 90 Prozent des Marktes abdecken.

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Das Ergebnis: Mit Volkswohl Bund, R+V, PB Lebensversicherung, Debeka und Axa halten sich nur fünf Versicherungsunternehmen bei den jährlichen Standmitteilungen an die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Infos zu Bewertungsreserven fehlen oft

Der größte Teil des Markts gibt den Versicherten in den jährlichen Standmitteilungen nur einen unvollständigen Überblick über die Entwicklung ihrer Verträge. Manche würden die gesetzlich geregelten Informationen sogar fast vollständig verweigern, so die Forscher.

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