Wie das Zulagensystem bei Riester funktioniert, zeigt die Grafik im Artikel. © GDV
  • Von Redaktion
  • 01.12.2015 um 11:46
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Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, hat Anspruch auf staatliche Förderung. Diese kann jedoch nur zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Über 16 Millionen Menschen haben inzwischen einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Um sich die staatliche Förderung zu sichern, muss man jedoch einen Zulagenantrag stellen und einen Mindestbeitrag ansparen. Nur dann gibt es Geld vom Staat dazu.

Den Zulagenantrag stellt man bei der Versicherung oder Bank, bei der der Vertrag abgeschlossen wurde. Diese Zulagen können nur zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Frist für das Jahr 2013 endet am 31. Dezember 2015.

Dauerzulagenantrag macht einiges einfacher

Es geht aber auch einfacher. Wer die Zulagen nicht jedes Jahr gesondert beantragen möchte, kann einen Dauerzulagenantrag stellen. Dieser verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Allerdings gilt es dann, einiges zu beachten: Ändern sich die Einkommensverhältnisse, zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung, muss man seinem Anbieter dies mitteilen.

Denn nur, wer mindestens 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in dem Riester-Vertrag anspart, hat Anspruch auf die volle Zulage. Gefördert werden höchstens 2.100 Euro.

Der Versichererverband GDV hat in dieser Grafik schön zusammengefasst, wie das Zulagensystem bei der Riester-Rente funktioniert.

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