Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 19.10.2016 um 10:51
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Eine Versicherung lässt ein Unfallopfer durch Privatdetektive überwachen, um festzustellen, ob es wirklich arbeitsunfähig ist. Das geht nicht, urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Überwachung verstoße gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens. Hier kommen die Details.

Was ist geschehen?

Eine gelernte Friseurin wird im August 1995 von einem Motorrad angefahren. Dabei verletzt sie sich schwer am Kopf. Sie wird von verschiedenen Gutachtern untersucht, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Entsprechend der Gutachten und Gegengutachten bekommt die Betroffene mal Invalidenrente, dann wird diese wieder eingestellt. Die Frau geht vor Gericht, der Rechtsstreit dauert bis heute an. Das Ganze spielt sich in der Schweiz ab.

Was musste der Europäische Gerichtshof aber nun entscheiden?

Zu einem Zeitpunkt des ganzen Hick-Hacks fordert die Sozialversicherungsanstalt eine neue ärztliche Untersuchung. Die Frau weigert sich aber. Also beauftragt der Versicherer Privatdetektive, die die Frau 23 Tage lang für jeweils mehrere Stunden im öffentlichen Raum und über längere Entfernungen beobachten. Anschließend erstellen sie einen Bericht.

Auf Basis dieses Berichts stellt ein Neurologe eine nur 10-prozentige Erwerbsunfähigkeit fest. Entsprechend kürzt die Versicherung auch die Invalidenrente auf 10 Prozent.

Das Urteil

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben aber nun geurteilt, dass diese heimlich Überwachung der Frau durch Privatdetektive nicht rechtens ist. Sie stelle einen Eingriff in die Privatsphäre der Frau dar, berichtet der Tiroler Tagesanzeiger.

Kritik üben die Richter auch an den Regeln der Schweiz zu solchen Überwachungen. Konkret stören sie sich daran, dass es keine Details dazu gibt, wie lange die Überwachung dauern darf und was der Versicherer schließlich mit dem Material machen kann. Die Frau soll nun 8.000 Euro Schmerzensgeld bekommen.

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