Die Pflegereform, die seit Jahresbeginn gilt, kann das Problem allenfalls lindern, jedoch nicht grundsätzlich beseitigen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 13.01.2017 um 10:02
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Gut 3.400 Euro musste Werner G. für die Pflege seiner Frau im Pflegeheim im Monat bezahlen. Auch nach Abzug des staatlichen Pflegezuschusses fraßen die Ausgaben fast die ganze Rente auf. Deshalb holte der 77-Jährige seine Frau nach Hause. Wie es ihm damit geht, lesen Sie hier.

Ein Jahr lebte die an einer schweren Demenz leidende Irmgard aus Inning am Ammersee in einem Pflegeheim. Doch diese Zeit ist seit einigen Wochen vorbei. Ehemann Werner G. entschied sich dazu, seine 79-jährige Ehefrau zu Hause zu pflegen. Warum er das tat, erklärt er einem Reporter der tz München so: „Weil uns die Kosten ruiniert hätten. Wer soll sich das noch leisten können?“

Seine Gattin befand sich damals in Pflegestufe II als sie im Heim gepflegt wurde. Dafür gab es vom Staat einen Pflegezuschuss von 1.298 Euro im Monat. Die Kosten für das Haus betrugen 3.400 Euro – es blieb also ein Eigenanteil von rund 2.100 Euro.

„Das war fast die ganze Rente“, sagt Werner G. „Um überhaupt leben zu können, schrumpfte unser Erspartes immer mehr zusammen.“ Hinzu kam: Auch mit der Qualität der Pflege war er unzufrieden. An den Wochenenden sei die Station beispielsweise generell unterbesetzt gewesen. Jedoch macht er dem Personal keinen Vorwurf, heißt es in dem Bericht. „Da stimmt was am System nicht.“

Mit Hilfe einer Tagespflege kümmert sich jetzt selbst um seine Irmgard. Bettlägrig ist sie „zum Glück“ nicht. „Irgendwie schaffen wir das schon“, sagt er dem Reporter. 

Dabei gehörte das bisherige Pflegeheim nicht einmal zu den besonders teuren Einrichtungen. So gibt es laut dem Bericht im Raum München „keine Grenze nach oben“: So manche private Anbieter verlangen für einen Pflegeplatz mit einer besseren Betreuung bis zu 9.000 Euro monatlich – immer gleich bleibt nur der Zuschuss der Pflegeversicherung.

Pflegereform kann Finanzierungsproblematik nicht beseitigen

Die Pflegereform, die seit Jahresbeginn die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst hat, kann das Problem, das viele Menschen mit Werner und Irmgard teilen, allenfalls lindern – ersetzen kann sie die Privatfinanzierung nicht.

Maximal erhalten Pflegebedürftige im höchsten Pflegegrad 5 bei einer vollstationären Pflege 2.005 Euro vom Staat. Für die Inanspruchnahme eines ambulanten Dienstes daheim gibt es 1.995 Euro. Kümmern sich Angehörige alleine um die Pflege gibt es einen monatlichen Zuschuss von 901 Euro. Hinzu kommt der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro (alle Pflegeleistungen gibt es hier im Überblick). Letzterer kann beispielsweise dazu genutzt werden, um eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege anteilig zu finanzieren.

„Wer im Alter Vermögen hat, muss sich klar sein“, lautet ein Fazit des tz-Reporters: „Das geht in die Pflege der eigenen Person – oder des Ehepartners.“

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