Ein Silvesterböller explodiert am 27. Dezember 2016 in Hannover. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 29.12.2016 um 12:43
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Ein Kind zündelt auf dem Balkon, das Mehrfamilienhaus gerät in Brand, der Sachschaden beträgt rund 500.000 Euro – all das hat sich nach ersten Erkenntnissen der Polizei am vergangenen Dienstag im bayerischen Puchheim zugetragen. Der Vorfall unterstreicht, dass die letzten Tage eines Jahres stets besonders gefährlich sind. Wie Silvester-Schäden an Häusern, Autos oder Personen versichert sind, lesen Sie hier.

Ein Kind hat nach bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck ein Feuer auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses in Puchheim verursacht – das vermeintlich spielerische Zündeln hat verheerende Folgen: Denn offenbar wurde das zunächst kleine Feuer nur unzureichend gelöscht. Es flammte wieder auf und konnte unbemerkt auf den Dachstuhl übergreifen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Wer für den Sachschaden in Höhe von 500 000 Euro haftet, müsse noch geklärt werden, heißt es. Verletzt wurde demnach keiner der rund 30 Bewohner.

Um die Frage zu klären, wer für Schaden aufkommt, muss laut der Zeitung zunächst zwischen Straf- und Zivilrecht unterschieden werden. Ersteres befasse sich mit Straftaten; hier können Kinder erst ab 14 Jahren belangt werden. Im Zivilrecht könne ein Kind bereits über sieben Jahre haftbar gemacht werden, zitiert die Zeitung einen Rechtsexperten. Dabei müssten aber „etliche Fragen geklärt werden, etwa ob das Kind bereits die erforderliche Einsicht in die Konsequenzen seines Tuns hatte oder ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben“.

So verlange das Gesetz von den Eltern nicht, so der Experte, dass sie ihre Kinder bis zum 18. Geburtstag „ununterbrochen beaufsichtigen“. Jeder Fall müsse individuell geprüft werden. „Genau diese Fragen würde auch eine Haftpflichtversicherung klären, bevor sie solche Schäden bezahlen würde. Sie übernimmt nicht automatisch alle Kosten.“

Wie man sich vor der lautesten Nacht des Jahres wappnen kann

Welche Versicherungen für Silvester-Schäden an Häusern, Autos und auch Personen aufkommen, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor dem Jahreswechsel zusammengestellt.

Demnach tritt die Haftpflichtversicherung beispielsweise dann ein, wenn der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.

Die Wohngebäudeversicherung schützt laut GDV den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Versichert ist den Angaben zufolge das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.

Über die Hausratversicherung sei „der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert“. Ersetzt werden Schäden, so der Verband, die zum Beispiel durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.

Sollte ein Auto durch Feuerwerkskörper in Brand geraten oder durch eine Explosion beschädigt werden, tritt die Teilkaskoversicherung des Halters für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leiste darüber hinaus Schadenersatz, „wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann“, berichten die Experten des GDV.

Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält den Angaben zufolge Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten seien allerdings Sache der Krankenversicherung.

Klinik warnt mit „Schock-Kampagne“ vor Gefahren von Silvester-Böllern

Unterdessen warnt eine „Schock-Kampagne“ des Klinikums Dortmund vor den Unfallrisiken durch den falschen Umgang mit Silvester-Böllern: Das Krankenhaus hat das Foto einer zerfetzten Hand ins Internet gestellt. Die Hand, an der drei Finger fehlen, werde in den sozialen Medien „kontrovers diskutiert“, berichtet die Bild-Zeitung.

„Das Bild ist von 2014. Wir zeigen es, um so dazu beizutragen, dass die Leute für das Thema sensibilisiert werden und aufpassen“, zitiert die Zeitung einen Kliniksprecher. „Die Funktion seiner Hand für einen vermeintlich spaßigen Moment zu verlieren, ist vermeidbar.“

Allein in Dortmund landeten jedes Jahr „zehn solcher heftigen Fälle in der Handchirurgie“, so der Sprecher.

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