Die Deutsche Rentenversicherung warnt den Bundestag vor falschen Erwartungen an ein höheres Rentenniveau. © Deutsche Rentenversicherung Bund/Armin Okula
  • Von Redaktion
  • 23.01.2017 um 07:22
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Die Deutsche Rentenversicherung hat die Politik davor gewarnt, sich beim Kampf gegen Altersarmut auf ein höheres Rentenniveau zu verlassen. Selbst wenn dieses deutlich erhöht werde, würde das zwei Drittel der heute von Altersarmut Betroffenen nicht aus der Grundsicherung holen, heißt es einem Medienbericht zufolge in einem Schreiben an den Bundestag. Doch auch die alternativen Vorschläge der Behörde dürften auf Kritik stoßen.

Um Altersarmut in Deutschland zu bekämpfen, hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) unter anderem eine Erhöhung des Rentenniveaus gefordert. Doch dieser Vorschlag stößt bei der Deutschen Rentenversicherung auf Kritik.

So würde selbst eine „ganz erhebliche“ Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus bei zwei Drittel der heute von Altersarmut Betroffenen nicht dazu führen, dass sie auf ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsanspruchs kämen. Diese Einschätzung beruht auf einem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund an den Bundestag, das den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt.

Grundlage des Schreibens ist eine von der Behörde geförderte Studie: Demnach bezieht rund jeder vierte der heutigen Empfänger von Grundsicherung im Alter (24 Prozent) überhaupt keine Rente aus der gesetzlichen Versicherung. Weitere 40 Prozent der Betroffenen erhalten laut Studie eine Rente von weniger als 400 Euro.

Behörde fordert Alterssicherungspflicht für Selbstständige

„Es ist inzwischen wohl unstrittig, dass Altersarmut häufig auf konkret benennbare Ursachen zurückzuführen ist und es zu ihrer Bekämpfung gezielter, an diesen Ursachen orientierter Ansätze bedarf“, zitiert die Berliner Morgenpost aus der Stellungnahme. Ein höheres Rentenniveau löst demnach „die Probleme von spezifischen Gruppen mit erhöhtem Altersarmutsrisiko“ dagegen nicht.

Um Altersarmut wirksam zu bekämpfen, befürwortet die Behörde, eine Alterssicherungspflicht für Selbstständige einzuführen. Die bislang nicht obligatorisch gesicherten Selbstständigen sollten vorzugsweise in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, heißt es.

Positiv bewertet die Deutsche Rentenversicherung die Forderung von Nahles, die Haltelinien für die gesetzliche Rente über das Jahr 2030 hinaus bis 2045 festzuschreiben: Das Einziehen solcher Leitplanken sei „unabdingbar“, heißt es. Die Haltelinien müssten demnach sowohl ein zu starkes Absinken des Rentenniveaus als auch einen zu starken Anstieg des Beitragssatzes verhindern.

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