Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: Die Bundesregierung gab nun bekannt, dass Betriebsrentner weiterhin für alle Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen müssen. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 24.02.2017 um 10:46
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Gesetzlich Krankenversicherte stören sich seit 2004 daran, dass von ihren Betriebsrenten die vollen Beitragssätze für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Im Zuge der Betriebsrentenreform kam jetzt Hoffnung auf, dass diese Regel geändert werden könnte. Allerdings vergebens, wie die Bundesregierung jetzt klarstellte.

Seit 2004 gibt es die Regelung, dass Kunden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die vollen Beitragssätze für Kranken- und Pflegeversicherung von ihren Betriebsrenten abgezogen werden. Da kommt einiges zusammen: Wer beispielsweise 300 Euro Betriebsrente kassiert, kann sich von fast 55 Euro schon wieder verabschieden, rechnet die Süddeutsche Zeitung vor.

Im Zuge der geplanten Betriebsrentenreform kam nun Hoffnung auf, dass diese Regel gekippt werden könnte. Diverse Ausschüsse hatten der Bundesregierung dies vorgeschlagen. Aber ohne Erfolg: „Die Bundesregierung lehnt weitere Änderungen bei der Verbeitragung von betrieblicher Altersvorsorge zur Krankenversicherung ab“, heißt es in einer Stellungnahme, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

5,3 Milliarden Euro kämen jährlich durch die Beitragseinnahmen bei den Krankenkassen an. Ginge man zurück zur Regelung von vor 2004, führe das zu „Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von jährlich rund 2,5 Milliarden Euro“. Das müssten die GKV-Mitglieder dann wiederum über deutlich höhere Zusatzbeiträge ausgleichen.

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Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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