Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Hessenmetall. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 29.08.2016 um 16:15
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Freischaffende Künstler und Publizisten genießen in Deutschland seit 1983 einzigartige Privilegien über die Künstlersozialkasse. Sie soll selbstständige Kreative absichern. Aber davon gibt es immer mehr. Die hohen Kosten, die dabei anfallen, kritisiert Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Hessenmetall.

Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Den Mitgliedern steht dabei der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu – sie müssen aber nur die Hälfte der Beiträge zur  Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbst bezahlen. Denn die KSK stockt die Beträge aus einem Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 Prozent) auf.

Und bei letzteren sorgt das Modell zunehmend für Unmut: „Die deutsche Künstlersozialversicherung ist ein weltweit einmaliger Sonderweg, der die Unternehmen mit unerträglichen Bürokratiekosten und höchster Rechtsunsicherheit belastet“, sagt Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände gegenüber der FAZ. 250 Millionen Euro pro Jahr koste die KSK die Unternehmen.

Fasbender fordert daher, dass die Versicherten ihre Abgaben selbst an die Versicherung abführen oder in der Rechnung auf die Abgabepflicht hinweisen. Wenn die Politik dies nicht durchsetzen könne, sollte sie die Privilegien abschaffen.

Fasbender kritisiert auch, wie rechtsunsicher das Verfahren sei, mit dem entschieden wird, wer eigentlich künstlerisch oder publizistisch tätig sei. „Inzwischen gibt es sogar Urteile zu Grabrednern, japanischen Teemeisterinnen oder Juroren in Castingshows.“

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Mehr Mitglieder gingen dabei zwingend auch mit mehr Kosten einher. Der Bundeszuschuss pro Kopf lag 2014 bei 971 Euro. Im Jahre 2000 waren es noch 671 Euro, zeigen Zahlen der hessischen Wirtschaft. Der Beitragssatz für abgabepflichtige Unternehmen sei von 3,9 (2012) auf 5,2 (2014) gestiegen.

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