Das Bundesrat-Gebäude in Berlin. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 26.09.2016 um 09:44
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Bisher ist es so, dass Eheleute und eingetragene Lebenspartner eine Vorsorgevollmacht brauchen oder als rechtliche Betreuer bestellt sein müssen, wenn sie beispielsweise Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren Partner treffen wollen, der selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Das soll sich nun ändern.

Im Bundesrat liegt ein Gesetzentwurf vor, der die Rechte von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern bei Krankheit der besseren Hälfte stärken soll. Ist der Partner nicht mehr handlungsfähig, können Verheiratete oder Lebenspartner nach geltendem Recht erst über medizinische Behandlungen entscheiden oder ihn „im Rechtsverkehr vertreten“, wenn sie als rechtlicher Betreuer ihres Partners bestellt werden oder eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorlegen können.

Das soll sich jetzt ändern. Im Gesetzentwurf heißt es: „Es soll für den Bereich der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten eine gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern für den Fall geschaffen werden, dass der vertretene Ehegatte oder Lebenspartner weder im Rahmen einer ausdrücklichen Vorsorgevollmacht etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat.“

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